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LAVES untersucht Gemüsebeikost auf Nitrat, Chlorat und Schwermetalle sowie Kennzeichnung

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Säuglinge und Kleinkinder stellen eine besonders empfindliche und somit besonders schützenswerte Verbrauchergruppe dar.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat im Jahr 2021 in einem Projekt 20 Produkte Gemüsebeikost (zum Beispiel aus Karotten, Pastinaken, Spinat, Kürbis, Kartoffeln, Süßkartoffeln) auf eine mögliche Belastung mit Nitrat, Chlorat/Perchlorat, Blei sowie Cadmium und Arsen hin untersucht. Des Weiteren wurde die Kennzeichnung dieser Produkte kontrolliert.

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Rechtliche Grundlagen

Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern liegt nicht nur ihren Eltern am Herzen, sondern auch der Gesetzgeber hat Lebensmittel, die für diese sensible Verbrauchergruppe bestimmt sind, speziell geregelt. So finden sich Anforderungen an die Zusammensetzung von Säuglings- und Kleinkindnahrung in der EU-Verordnung 2016/127 und teilweise noch in der nationalen Diätverordnung. In der Diätverordnung wird jedoch nicht nur die Zusammensetzung von Beikost geregelt, sondern es finden sich auch Angaben zu den maximal zulässigen Mengen an Rückständen von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmitteln.

Neben den in der Diätverordnung geregelten Rückständen gibt es unerwünschte Stoffe, sogenannte Kontaminanten, die in geringen Mengen in Säuglings- und Kleinkindernahrung vorkommen können. Die europäische Verordnung Nr. 1881/2006 regelt für bestimmte Kontaminanten die maximal zulässigen Gehalte in Lebensmitteln. Das LAVES überprüft die Einhaltung der dort festgelegten Höchstgehalte:

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Produkte Gemüsebeikost unter anderem auf die toxischen Elemente Blei, Cadmium und Arsen sowie auf Nitrat und Chlorat, hin untersucht. 17 Erzeugnisse stammten aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft.

Bei vier der 20 eingesandten Proben (circa 20 Prozent) ergaben sich Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften.

Chlorat

Chlorat ist insbesondere bei einer regelmäßigen Aufnahme gesundheitlich problematisch. Eine wiederholte Exposition (Aufnahme) kann beim Menschen dazu führen, dass die Jodaufnahme gehemmt wird. Die Hemmung der Jodaufnahme ist reversibel. Neugeborene und Kinder können besonders von den unerwünschten Wirkungen betroffen sein. Die einmalige Aufnahme von Chlorat (akute Exposition) wirkt sich nicht nennenswert auf die Hemmung der Jodaufnahme aus, kann jedoch bei höheren Chloratkonzentrationen zu einer Schädigung der roten Blutkörperchen führen.[1]

Rückstände von Chlorat können verschiedene Ursachen haben. Neben seiner früheren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln (Herbizide) handelt es sich bei Chlorat auch um einen Stoff, der bei der Verwendung chlorhaltiger Desinfektionsmittel in der Lebensmittelverarbeitung und der Trinkwasseraufbereitung als Nebenprodukt entsteht. Diese Verwendung hat zur Folge, dass sich in Lebensmitteln Chloratrückstände nachweisen lassen.[1]

Eine untersuchte Bio-Probe überschritt mit 0,212 (± 0,106) mg Chlorat pro kg die in der Diätverordnung festgelegte Höchstmenge von 0,01 mg/kg um ein Vielfaches,, jedoch lag keine akute Gesundheitsgefahr vor Alle anderen Proben des Projektes wiesen einen Chlorat-Gehalt von <0,005 mg/kg auf.

Nitrat

Nitrat an sich ist für den menschlichen Körper relativ unbedenklich.

Unter Umständen zum Beispiel durch Bakterien im Mundraum oder Magen, kann jedoch Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden. Im Lebensmittel passiert das hauptsächlich bei langsamem Abkühlen und erneutem Aufwärmen von nitratreichen Lebensmitteln wie beispielsweise Spinat.

Das Vorkommen von Nitrat in Gemüse hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So weisen beispielsweise Blatt- und Wurzelgemüse (wie zum Beispiel Karotten als Wurzelgemüse) im Vergleich zu Fruchtgemüse (zum Beispiel Erbsen) höhere Nitratkonzentrationen auf. Weiterhin spielt die Sonneneinstrahlung eine große Rolle: je weniger Licht und je niedriger die Temperaturen sind, desto unvollständiger wird das aufgenommene Nitrat abgebaut.[2][3]

Die höchsten Nitratgehalte konnten in zwei Proben Bio-Karottenpüree mit 115 mg/kg und 145 mg/kg ermittelt werden. Die in der VO (EG) 1881/2006 festgelegte Höchstmenge von 200 mg/kg wurde jedoch nicht überschritten.

Blei, Cadmium und Arsen

Natürliche Elemente wie Blei, Cadmium und Arsen sind Bestandteile der Erdkruste und gelangen zum Beispiel durch Aufnahme über den Boden in die Lebensmittel. Auch werden sie durch industrielle Prozesse in die Umwelt freigesetzt und können so in unsere Lebensmittel gelangen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die Aufnahme toxischer Elemente als besonders gesundheitlich bedenklich einzustufen.

Cadmium und Blei haben im menschlichen Körper mit zehn bis 30 Jahren eine lange biologische Halbwertzeit. Cadmium reichert sich insbesondere in Leber und Niere an und wird mit Nierenschäden und Knochenveränderungen in Verbindung gebracht. Bei Blei erfolgt die vorrangige Anreicherung in den Knochen. Toxische Wirkungen von Blei betreffen die Blutbildung, die Nieren, das Herz-Kreislauf-System sowie das zentrale Nervensystem. Bei Kindern steht die Schädigung des Nervensystems im Vordergrund. Die Toxizität von Arsenverbindungen ist abhängig von der Verbindung und der Oxidationsstufe, in der Arsen vorliegt. Anorganisches Arsen ist krebserregend (Haut, Blase, Lungen). Organisch gebundenes Arsen gilt als weniger toxisch, doch wurden auch einige organische Arsen-Verbindungen als möglicherweise krebserregend eingestuft.[4]

Im Rahmen der Elementanalytik wurden alle eingereichten Proben auf Cadmium, Blei und Arsen untersucht. Die folgende Tabelle zeigt die ermittelten Gehalte und vergleicht diese mit den Höchstmengen gemäß VO (EG) Nr. 1881/2006.

Schwermetall

ermittelte Gehalte

ermittelter Median

Höchstmengen

Cadmium

0,003 – 0,032 mg/kg

0,008 mg/kg

0,040 mg/kg

Blei

<0,006 – 0,012 mg/kg

<0,006 mg/kg

0,050 mg/kg

Arsen

<0,01 mg/kg

<0,01 mg/kg

Beikost aus Gemüse: keine Höchstmenge

Reis für die Herstellung: anorganisches Arsen mit 0,10 mg/kg

Für Cadmium und Blei wurden die höchsten Gehalte in einer Probe Bio-Pastinake gemessen. In dieser Probe wurden die Cadmium-Höchstmenge zu 80 Prozent und die Blei-Höchstmenge zu 24 Prozent ausgeschöpft. Ein weiterer Gemüsebrei mit Bio-Pastinake hatte unauffällige Cadmium- und Bleigehalte.

Die Arsen-Gehalte lagen jeweils unter der Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg.

Babybrei Bildrechte: Babybrei: © victoria p. - Fotolia.com

Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und mit Zusatzstoffen

Für die Kennzeichnung von Beikost gilt europaweit die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung 1169/2011) sowie national die hierfür noch gültige Diätverordnung.

Zusätzlich unterliegen gesundheits- und nährwertbezogene Angaben der Health-Claim-Verordnung (EU-Verordnung 1924//2006).

Hinsichtlich der Kennzeichnung waren insgesamt drei Proben auffällig. Bei einer Probe wurde die Angabe „bekömmliche Rezepturen“ als eine gesundheitsbezogene Angabe bewertet, der keine passende spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt war.

Gesundheitsbezogene Angaben waren auf insgesamt sieben Verpackungen zu finden.

Alle sieben Proben trugen eine gesundheitsbezogene Angabe zu alpha-Linolensäure (eine omega-3-Fettsäure), dass diese zur Entwicklung von Gehirn- und Nervenzellen beiträgt. Die deklarierten Gehalte an alpha-Linolensäure betrugen (je nach Rapsöl-Gehalt) 60 bis 130 mg/100 g und waren nicht zu bemängeln. Auf drei Gläschen Gemüsebrei war die nährwertbezogene Angabe „enthält omega-3- und omega-6-Fettsäuren“ aufgeführt. Alle drei Rezepturen enthielten Raps- und Sonnenblumenöl und wiesen Gehalte an alpha-Linolensäure (omega-3-Fettsäure) von 60 bis 90 mg/100 g und an Linolsäure (omega-6-Fettsäure) von 440 bis 720 mg/100 g aus.

Zwei Rezepturen enthielten das nach der Diätverordnung zugelassene Eisendiphosphat. Auf beiden Gläschen war die gesundheitsbezogene Angabe angebracht, dass Eisen wichtig für die Blutbildung und geistige Entwicklung ist. Die analytisch ermittelten Eisen-Gehalte stimmten gut mit den in der Nährwerttabelle aufgelisteten Eisen-Gehalten überein, erfüllten die Bedingung für die Verwendung dieser gesundheitsbezogenen Angabe und unterschritten die festgelegte Höchstmenge für Eisen gemäß Diätverordnung.

Nährwertbezogene Angaben waren auf 18 von 20 Verpackungen zu finden.

Alle 18 Proben trugen die nährwertbezogene Angabe „ohne Salzzusatz“. Die deklarierten Natrium-Gehalte lagen bei 0,011 bis 0,04 g/100 g und somit deutlich unter dem in der VO (EG) Nr. 1924/2006 festgelegten Natrium-Gehalt von maximal 0,12 g/100 g.

Bei 17 Proben handelte es sich um Beikost mit einem sogenannten „clean label“. Als „clean labels“ werden solche Etiketten von Lebensmitteln bezeichnet, die in ihrer Kennzeichnung mit dem Verzicht auf bestimmte Zutaten, beispielsweise (deklarationspflichtigen) Zusatzstoffen und Aromen werben. Somit waren auf der Mehrheit der Verpackungen negative Claims zu Konservierungsstoffen, Farbstoffen, Aromen und/oder Verdickungsmitteln mit folgenden Werbeaussagen zu finden:

  • 14 Proben: ohne Aromen / ohne Zusatz von Aromen
  • zehn Proben: ohne Konservierungsstoffe / ohne Zusatz von Konservierungsstoffen
  • neun Proben: ohne Farbstoffe / ohne Zusatz von Farbstoffen
  • fünf Proben: ohne Dickungsmittel / ohne Zusatz von Dickungsmitteln

Der Einsatz von Farbstoffen, Konservierungsstoffen und bestimmten Aromen ist in Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht erlaubt, so dass bei Werbeaussagen zum Verzicht dieser Stoffe eine ergänzende Angabe angebracht sein muss, die darüber aufklärt, dass alle vergleichbaren Produkte ebenfalls diese Eigenschaft aufweisen. Auf allen Proben mit einem „Clean Label“ zu Konservierungsstoffen und/oder Farbstoffen war die entsprechende Ergänzung „lt. Gesetz“ aufgeführt.

Fazit

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in Beikost aus Gemüse eine Überschreitung der Chlorat-Höchstmenge von 0,01 mg/kg nach Diätverordnung vorkommen kann. Eine Überschreitung der ARfD (Akuten Referenzdosis) konnte jedoch nicht festgestellt werden. Bezüglich des Nitrats wurde die Höchstmenge zu maximal 73 Prozent ausgeschöpft. Der höchste Cadmium-Gehalt wurde mit 80 Prozent der festgelegten Höchstmenge ermittelt, war jedoch eine Ausnahme in diesem Projekt.

Hinsichtlich der Kennzeichnung ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Gläschen nährwertbezogene Angaben sowie Werbeaussagen zum Verzicht von (den überwiegend nicht zulässigen) Zusatzstoffen trugen.

Weitere Informationen zum Thema Säuglings- und Kinderernährung:

Literaturquellen und weitere Informationen

[1] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Chlorat in Lebensmitteln / Der Eintrag von Chlorat in die Nahrungskette sollte reduziert werden (PDF, nicht barrierefrei)

[2] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Nitrat und Nitrit in Lebensmitteln

[3] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Nitrat-Gehalt in Gemüse

[4] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): EU-Höchstgehalte für Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung ausreichend - Exposition gegenüber Blei sollte grundsätzlich auf das erreichbare Minimum reduziert werden / Fragen und Antworten zu Arsengehalten in Reis und Reisprodukten

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