Die Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) gilt ab dem 21. April 2021. Das AHL enthält Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die bei Landtieren, Wassertieren und sonstigen Tieren auftreten können. mehr
Bei Wassertierseuchen handelt es sich um Krankheiten, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) bei Fischen, Weichtieren oder Krebstieren auftreten können und als gelistete Tierseuchen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1629 gelten. mehr