Tötung von privat gehaltenen Zierfischen im Notfall
Zierfische für die festgestellt wird, dass eine Nottötung unerlässlich ist, müssen tierschutzkonform betäubt und getötet werden. Dabei sind Grundsätze des Tierschutzgesetzes zu beachten. mehr
Zierfische für die festgestellt wird, dass eine Nottötung unerlässlich ist, müssen tierschutzkonform betäubt und getötet werden. Dabei sind Grundsätze des Tierschutzgesetzes zu beachten. mehr
Durch Rechtsvorgaben werden die Anforderungen an die Sachkunde beim Schlachten oder Töten von Tieren, besondere Vorgaben für die Betäubungskontrolle oder Vorgaben für die Tötung von Tieren im Seuchenfall geregelt. Weitergehende Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier. mehr
Nach geltendem Tierschutzrecht sind Fische vor Tötung oder Schlachtung mittels zugelassener Verfahren zu betäuben. Auch für Krebstiere existieren rechtliche Anforderungen an die Tötung. Die Vor- und Nachteile der zugelassenen Betäubungs- bzw. Tötungsverfahren werden erörtert. mehr
In Deutschland ist das sogenannte „Schächten“ (Schlachten ohne vorherige Betäubung) grundsätzlich verboten. Im Einzelfall kann dies jedoch erlaubt werden. Dazu muss bei der zuständigen Veterinärbehörde rechtzeitig vorab ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden. mehr