LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Tier- und Artenschutz

Ein junger Baummarder mit braunem Fell und weißem Kragen sitzt auf einem abgebrochenem Baum. Bildrechte: © bennytrapp - stock.adobe.com

Vergrämung lästiger Tiere am Haus

Viele Tiere, die uns lästig sind, dürfen aus Schutzgründen nicht bekämpft werden. Hier kommt in einigen Fällen eine Vergrämung infrage. „Vergrämen“ bedeutet, es dem Tier ungemütlich zu machen, ohne ihm zu schaden, sodass es sich freiwillig einen anderen Platz zum Leben sucht. mehr

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Geschützte Tierarten am Haus und im Garten - Bekämpfung verboten!

Die Hauptbrutzeit der Schwalben liegt meist von Mitte Mai bis Juni. Schwalben und ihre Nester sind in Deutschland, gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, streng geschützt. Das LAVES geht beispielhaft auf geschützte Tierarten ein, die am häufigsten an privaten Häusen vorkommen. mehr

Bildrechte: ©LAVES/Pakhnyushchyy - Fotolia.com

Tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung

Es stellt sich immer häufiger die Frage, wie eine tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung nach aktuellem Tierschutzgesetz (TierSchG) auszusehen hat. mehr

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