Tierversuche
Zu den Aufgaben des LAVES im Tierschutz gehört auch die Bearbeitung von Tierversuchsanträgen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.
Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens unterliegt den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung.
Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird die Behörde von einer Sachverständigen-Kommission, der so genannten „Ethik-Kommission“, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Wissenschaft, unterstützt und beraten (§ 15 TierSchG).
Die aktuellen Formulare finden Sie auf unserer Seite unter „Service“ unter Anträge, Formulare, Info- und Merkblätter – Tierversuche.
Hinweise zur Nichttechnischen Projektzusammenfassung finden Sie auf Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Kontakt:
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 33 - Tierschutzdienst
Postfach 92 62
26140 Oldenburg
Tel.: 04 41 / 5 70 26-0
Fax: 04 41 / 5 70 26-179
Dezernat33@laves.niedersachsen.de
Antrag Tierversuch
(DOCX, 0,08 MB)
Ausfüllhinweise Tierversuchsantrag
(PDF, 0,40 MB)
Formblatt Verwendung von Primaten
(DOCX, 0,03 MB)
Formblatt Verwendung von Tieren nach § 20 ff
(DOCX, 0,03 MB)
Hinweise zur Gestaltung eines Tierversuchsantrags
(PDF, 0,11 MB)
Antrag Ausnahmegenehmigung
(DOCX, 0,14 MB)
Formblatt biometrische Planung
(DOC, 0,05 MB)
Merkblatt Rückblickende Bewertung
(PDF, 0,10 MB)
Bestellung Tierschutzbeauftragter
(PDF, 0,29 MB)
Einfuhr von Wirbeltieren gem. §11a Abs. 4 Tierschutzgesetz (TierSchG)
(PDF, 0,06 MB)