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EU-Schnellwarnsysteme für Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände

Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sind längst nicht mehr allein nationale Themen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind zu einem gemeinsamen Markt zusammengewachsen, in dem Waren frei gehandelt werden.

Aufgrund der sehr starken Agrar- und Ernährungswirtschaft – mit vielen Herstellerbetrieben – ist dies auch für das Land Niedersachsen von großer Bedeutung. Beanstandungen von Produkten in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände werden von den zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden beziehungsweise der Futtermittelüberwachung bearbeitet.

Bei einem Vertrieb von gesundheitsschädlichen Produkten über die Grenzen einzelner EU-Mitgliedstaaten hinaus werden für die Kommunikation dieser Vorgänge zwischen den Behörden zwei Schnellwarnsysteme genutzt: das RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände und das RAPEX (Rapid alert system for dangerous non food products) für gefährliche Konsumgüter.

Einen guten Überblick über den Aufbau und die Meldeverfahren des europäischen Schnellwarnsystems RASFF gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelssicherheit (BVL).

Neben dem Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel RASFF besteht ein weiteres System: das Europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter – RAPEX. Zum Aufbau und Funktion des RAPEX finden sich ebenfalls detailliertere Informationen beim BVL.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind nicht nur für die Überwachung von Lebensmitteln zuständig, sondern auch für Lebensmittelbedarfsgegenstände und alle übrigen Bedarfsgegenstände, sowie kosmetische Mittel und deren Verpackungen. So wird die Lebensmittelüberwachung zum Beispiel bei gesundheitsschädlichen Farbstoffen in Textilien, bei Bakterien in Cremes oder Seifen oder allergieauslösenden Substanzen aus Schmuck und bei Bleigehalten oder Weichmachern in Spielzeug tätig. Aber auch Tätowiermittel unterliegen regelmäßig amtlichen Maßnahmen.

Bedarfsgegenstände:

Bedarfsgegenstände werden unterschieden in Lebensmittelbedarfsgegenstände („Lebensmittelkontaktmaterialien“) und „sonstige Bedarfsgegenstände“.

Lebensmittelbedarfsgegenstände („Lebensmittelkontaktmaterialien“):

Diese Kategorie beinhaltet Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu gehören Besteck und Geschirr, aber auch Verpackungen oder Küchenutensilien wie Pfannenwender und Backpapier.

„Sonstige Bedarfsgegenstände“:

Darunter fallen Waren, die dafür vorgesehen sind, mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Dazu zählen Bekleidung und Schmuck, aber auch Spielwaren, Reinigungsmittel sowie deren Verpackungen.

Niedersächsische Kontaktstelle für das EU-Schnellwarnsystem

Für die Koordination der Tätigkeiten im Rahmen der EU-Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX für das Land Niedersachsen wurde das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als Kontaktstelle benannt. Diese ist für den Bereich Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Bedarfsgegenstände im Dezernat 22 (Task Force Verbraucherschutz) eingerichtet worden. Das LAVES und die kommunalen Behörden stellen durch eine Rufbereitschaft sicher, dass Warnmeldungen auch nach Dienstschluss und am Wochenende weitergegeben und bearbeitet werden, so dass möglicherweise gesundheitsschädliche Produkte nicht in den Verkehr gebracht oder gezielt vom Markt genommen werden. Im Krisenfall muss alles schnell gehen. Lebensmittelunternehmen müssen nicht nur intern reagieren, sondern auch alle angeforderten Daten zur Rückverfolgbarkeit der betroffenen, als nicht sicher beurteilten Lebensmittel, der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen dazu gibt es im Artikel Rückverfolgbarkeit in Krisensituationen.

Weitere Informationen zu den europäischen Schnellwarnsystemen

Nähere Details zu Meldungen aus dem Schnellwarnsystem finden sich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Eine weitere gute Informationsquelle ist die Webseite der Europäischen Kommission zum RASFF – unter anderem mit dem „RASFF-Verbraucherportal“, einem Informationsvideo und weiteren Informationen.

Weiterführende Informationen zu Meldungen aus dem europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (RAPEX) sind auf der Webseite der Europäischen Kommission zu finden.

Eine interaktive, durchsuchbare Online-Datenbank namens RASFF Window bietet öffentlichen Zugang zu zusammenfassenden Informationen in englischer Sprache über die zuletzt übermittelten RASFF-Notifizierungen und ermöglicht die Suche nach Informationen zu allen in der Vergangenheit herausgegebenen Notifizierungen (derzeit begrenzt auf 2020 und später).

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