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Förderung

Das Land Niedersachsen gewährt ab 2016 Zuwendungen nach der

  • Verordnung (EU) Nummer 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
  • sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Binnenfischerei und Aquakultur (Runderlass des ML. vom 22.6.2016- 102-65341-14-).

Bewilligungsbehörde für die Förderbereiche Aquakultur, Binnenfischerei sowie Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst.

Die Förderrichtlinie einschließlich Anlagen stehen rechts als Download zur Verfügung.

Das Antragsformular für die Förderung der Binnenfischerei und das Antragsformular für die Förderung der Aquakultur stehen als Download rechts in der Infospalte zur Verfügung.

Anträge zur Förderung von Vorhaben nach Nummer 2.1.1.4 (Diversifizierung und neue Einkommensquellen), 2.1.1.7 (Mehrwert und Verbesserung der Produktqualität) und 2.1.1.2 (produktive Investitionen in der Aquakultur) der Förderrichtlinie (siehe Infospalte) sind über die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen - Fachbereich Fischerei - einzureichen!

Euromünze Bildrechte: grafolux & eye-server

Förderung von Aalbesatz

Informationen zur Aalbesatzförderung mehr
Extensive Bewirtschaftungsweise des Karpfens in Form eines Karpfenteiches Bildrechte: Dr. Henner Neuhaus, IFF Cuxhaven

Billigkeitsleistungen zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen im Jahr 2022

Das Land Niedersachsen zahlt mit Landes- und EU-Mitteln Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaften zum Ausgleich von durch den Ukrainekrieg in 2022 entstandene Kostensteigerungen. mehr
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