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Knuspriger Knabberspaß: Chips & Co. unter die Lupe genommen

Ob bei einer Fußballgucken oder beim gemütlichen Filmabend, bei knusprigen Kartoffelchips greifen fast alle gerne zu. Und das Angebot im Supermarkt ist groß: Es gibt immer ausgefallenere Geschmacksrichtungen wie den Geschmack von mariniertem Fleisch, Chili-Limetten-Geschmack, Meersalz- und Essiggeschmack, Oliven- oder Salz- und Butterwürzung sowie fettreduzierte Chips oder Chips mit dem Hinweis „glutenfrei“. Immer häufiger finden sich in den Supermarkt­regalen neben den klassischen Kartoffelchips auch Gemüsechips.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover untersucht regelmäßig Knabberartikel wie Kartoffelchips, Kartoffelsticks oder Kesselchips auf ihren Acrylamidgehalt und auf allergene Zutaten. Zudem werden die Nährwerte und die Kennzeichnung überprüft.

Untersuchungen des LAVES


Acrylamid

Kartoffelchips Bildrechte: stockphoto-graf - Fotolia.com

Die Richtwerte für Acrylamidgehalte in Lebensmitteln sind 2018 deutlich gesenkt worden. Für Kartoffelchips aus frischen Kartoffeln und aus Kartoffelteig sowie für Cracker auf Kartoffelbasis gilt ein Richtwert von 750 Mikrogramm pro Kilogramm (vorher 1000 Mikrogramm pro Kilogramm).

Im Jahr 2020 wurden 20 Kartoffelknabbererzeugnisse auf ihren Gehalt an Acrylamid untersucht. Bei den untersuchten Kartoffelchips, Stapelchips und Sticks wurden zwei Richtwertüberschreitungen festgestellt. Die Gehalte lagen zwischen 40 Mikrogramm pro Kilogramm und 1043 Mikrogramm pro Kilogramm.

Damit lagen 18 der 20 untersuchten Kartoffelknabbererzeugnisse erfreulicherweise unter dem geltenden Richtwert.

Die betroffenen Hersteller wurden auf Richtwertüberschreitung des zulässigen Acrylamidgehaltes ihrer Knabbererzeugnisse aufmerksam gemacht.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 57 Proben wurden 2019 auf ihren Gehalt an Acrylamid untersucht. Bei den untersuchten Kartoffelchips, Stapelchips und Kesselchips wurden keine Richtwertüberschreitungen festgestellt. Bei drei der untersuchten 19 Proben Kartoffelsticks wurde der zulässige Richtwert überschritten. Die Gehalte lagen zwischen 883 Mikrogramm pro Kilogramm und 1279 Mikrogramm pro Kilogramm.

Damit lagen 54 der 57 untersuchten Proben erfreulicherweise unter dem geltenden Richtwert. Die betroffenen Hersteller wurden auf Richtwertüberschreitung des zulässigen Acrylamidgehaltes ihrer Knabbererzeugnisse aufmerksam gemacht.

Weitere Informationen:

Acrylamiduntersuchung in Lebensmitteln – ein Überblick

Allergene Zutaten

Im Jahr 2019 hat das Institut mittels ELISA-Test 16 Proben auf ihren Glutengehalt überprüft. Der zulässige Höchstgehalt an Gluten für als „glutenfrei“ ausgelobte Produkte von maximal 20 Milligramm pro Kilogramm wurde von keiner Probe überschritten.

Auch die Prüfungen auf nicht deklarierte weitere allergene Bestandteile wie Ei, Milcheiweiß, Soja, Sellerie oder Senf verliefen negativ.


Nährwertüberprüfung  

Zutatenverzeichnis Bildrechte: © fovito - Fotolia.com

Die Nährwertüberprüfung dient dazu, die Nährwertgehalte in den Proben zu messen und mit den auf der Verpackung deklarierten Angaben zu vergleichen. Enthält ein Produkt zum Beispiel mehr oder weniger Fett als angegeben, kann eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen.

Im Jahr 2019 wurde bei 4 von 57 untersuchten Proben (sieben Prozent) wurde eine irreführende Nährwertdeklaration des Fett-, Eiweiß- beziehungsweise Salzgehaltes festgestellt.

Auch wenn man gerne in die Tüte greift – Kartoffelchips sind kein leichter Knabberspaß. Sie enthalten rund 30 Gramm Fett pro 100 Gramm. Fettreduzierte Kartoffelchips enthalten etwa ein Drittel weniger Fett als herkömmliche Produkte.

Kennzeichnung

Europaweit einheitlich regelt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) welche Angaben bei allen verpackten Lebensmitteln mindestens gemacht werden müssen:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis
  • Allergene Zutaten
  • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
  • Mengenangabe
  • Hersteller

2019 wurde bei 58 Kartoffelknabberartikel die Kennzeichnung beurteilt, darunter 23-mal Kartoffelchips, 19-mal Kartoffelsticks, 14-mal Kesselchips und zweimal Stapelchips. Bei insgesamt fünf Proben (8,6 Prozent) wurden Kennzeichnungsmängel nach der LMIV festgestellt: zum Beispiel unvollständige Angaben von Zutaten in Zutatenlisten sowie fehlendes oder nicht lesbares Mindesthaltbarkeitsdatum.

Fazit


Bei zwei von 20 Kartoffelerzeugnissen gab es 2020 eine Richtwertüberschreitung des zulässigen Acyrlamidgehaltes. 2019 wurde dies bei nur 3 von 57 Proben festgestellt.

Die Beanstandungsrate der untersuchten Kartoffel-Knabbererzeugnisse lag 2019 insgesamt bei 19 Prozent. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag im Bereich der Deklaration von Nährwerten (irreführende Angaben), Mindesthaltbarkeitsdatum und Zutatenlisten.

Es bestehen Bestrebungen seitens des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die Zucker-, Fett- und Salzgehalte in Lebensmitteln auf freiwilliger Basis noch weiter zu reduzieren. Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie: Weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten.

Kartoffelchips Bildrechte: ©ExQuisine - stock.adobe.com

Im Jahr 2018 wurden neben Kartoffelchips noch andere Knabberartikel untersucht. Die Ergebnisse finden Sie in folgendem Downloadobjekt.

  Knuspriger Knabberspaß - Untersuchungen 2018
(PDF)

Wie viel Acrylamid nehmen Sie täglich zu sich?

Das Acrylamidrechenprogramm des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ermöglicht es Ihnen, Ihre Acrylamidaufnahme pro Tag und Kilogramm Körpergewicht zu ermitteln.

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