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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und deren Produkte in Lebensmitteln

Kennzeichnungspflicht


Die erweiterte Kennzeichnungspflicht in der Europäischen Union (EU) für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel ist am 18. April 2004 in Kraft getreten. Danach müssen in der EU alle Lebensmittel und Futtermittel, die GVO enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, gekennzeichnet werden.

Dies ist unabhängig davon, ob in dem Produkt ein analytischer Nachweis von spezifischen Bestandteilen der gentechnisch veränderten Organismen geführt werden kann, wie z. B. in hochraffinierten Produkten wie Öl.

Ziel dieser Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung ist die Gewährleistung von Verbrauchertransparenz im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln in Bezug auf Einsatz, Verwendung oder Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen. Der Verbraucher bzw. der Käufer soll die Möglichkeit haben selbst zu wählen, ob er sich beim Einkauf für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte entscheidet.

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nimmt weltweit zu. In Europa werden nur in Spanien und Portugal gentechnisch veränderte Pflanzen – ein insektenresistenter Mais (gvMaislinie MON 810) – für die Vermarktung angebaut.

Maisfeld
Maisfeld

Was sind GVO?

"Gentechnisch verändert" (gv) ist ein Organismus, dessen genetisches Material (DNA) in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination (=Neuzusammenstellung der Erbinformation) nicht vorkommt - so in etwa die Definition des Artikel 2 der europäischen Freisetzungs-Richtlinie (2001/18/EG).

Gene sind in allen Lebewesen vorhanden und sind kein Charakteristikum von gentechnisch veränderten Organismen. Das heißt, dass jeder Mensch, jedes Tier, jede Tomate, jeder Apfel usw. Gene enthält. Das Neue an gentechnisch veränderten Organismen ist die neuartige Zusammenstellung von Erbinformationen aus unterschiedlichen Organismen, die auf natürliche Art und Weise so nicht entstehen würde.

Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und deren Bestandteile in Lebensmitteln

Lebensmittel-/Futtermittel und Lebensmittelzutaten-/Futtermittelzutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Futtermitteln müssen nach der EU-Verordnung 1829/2003 umfassend sicherheitsbewertet und nach einem vorgegebenen Verfahren zugelassen werden. Nach der Zulassung müssen sie gekennzeichnet werden, jedoch mit Ausnahmen: so sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Ebenso nicht kennzeichnungspflichtig sind Futtermittel, Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9% enthalten. Die betroffenen Unternehmer haben in diesen Fällen nachzuweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Verunreinigungen zu vermeiden.

Hier einige Beispiele an kennzeichnungspflichtigen Produkten:

  • Lebensmittel, die selbst GVO sind: z.B. Soja, Maiskolben, Tomate* ("Anti-Matsch-Tomate"), Kartoffel, Leinsaat* ...

  • Lebensmittel, die GVO enthalten: z.B. Joghurt mit gvMilchsäurebakterien*, Weizenbier mit gvHefe*...

  • Lebensmittel, die aus GVO hergestellt sind: Öl aus gvRaps oder gvSojabohnen, Stärke aus gvMais, Traubenzucker aus gvMaisstärke ...

* theoretische Beispiele, entsprechende Produkte sind für den europäischen Markt bisher noch nicht zugelassen worden

Rapsfeld
Rapsfeld

LAVES untersucht auf gentechnisch veränderte (gv) Organismen

Das Lebensmittelinstitut Braunschweig des LAVES untersucht gentechnisch veränderte Lebensmittel-, Saatgut- und Futtermittelproben. Die Untersuchung auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen wurde bereits 1993 als Schwerpunkt in die amtliche Überwachung in Niedersachsen eingeführt und wird seitdem fortlaufend erweitert. Wurde z.B. 1997 routinemäßig nur auf Bestandteile aus der sogenannten Roundup Ready (RR) gvSojabohne und einer speziellen gvMaislinie namens Bt 176 untersucht, so umfasst das gegenwärtige Routine-Untersuchungsprogramm 7 gvSojabohnenlinien, 18 gvMaislinien sowie verschiedene gentechnisch veränderte Rapslinien. Untersuchungen auf Bestandteile aus anderen, insbesondere in der EU nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen (z.B. gvReis, gvLeinsamen, gvPapaya) werden ebenfalls durchgeführt.

Bei in der EU zugelassenen GVO spielt der Anteil des gentechnisch veränderten Materials eine wichtige Rolle in der Beurteilung, so dass nicht nur der qualitative Nachweis, sondern auch die quantitative Bestimmung von GVO-Bestandteilen in Braunschweig durchgeführt wird.


Gentechnisch veränderte Produkte und Verbraucherschutz

Die Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen nehmen weltweit ständig zu. Auch die Anzahl und Art der verschiedenen gentechnisch veränderten Organismen steigt fortlaufend. So sollen GVOs der neuen Generation an besondere Standortfaktoren angepasst werden, (z.B. durch hohe Salz- und oder Trockentoleranz). Oder sie sollen die Gesundheit unterstützen: so hat die gentechnisch veränderte Reislinie „Golden Rice“ ein Gen eingefügt bekommen, das Beta Carotin (die Vorstufe zu Vitamin A) produziert. Ziel ist es, die in asiatischen Ländern verbreitete Erblindung von Kindern aufgrund Vitamin A-Mangels zu bekämpfen. Mit dem Anbau soll 2013 begonnen werden.

Unter diesen Vorraussetzungen ist es unsere Aufgabe, Lebens- und Futtermittel die unter die genannten Europäischen Verordnungen fallen:

• auf das Vorhandensein von GVO zu untersuchen,

• zu überprüfen, ob ein nachgewiesener GVO über eine gültige Zulassung verfügt,

• ob die Kennzeichnung korrekt erfolgt ist,

• ob eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt.

Dadurch wird gewährleistet, dass der Verbraucher auch zukünftig die Möglichkeit hat, sich über die Verarbeitung von GVO in einem bestimmten Produkt informieren zu können.

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