Bedarfsgegenstände sind im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz definiert.
Bedarfsgegenstände sind Gegenstände des täglichen Lebens, die mit dem Menschen direkt über die Haut oder indirekt z.B. durch Kontakt mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Bedarfsgegenstände bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Keramik, Glas, Textilien, Leder, Pflanzenfasern, Metall, Gummi oder Kunststoffen.
Beispielhaft zu nennen sind Geschirr, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Bekleidungsgegenstände, Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel, Wasch- und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch.
Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die Untersuchung und rechtliche Bewertung am Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg. Bei Bedarfsgegenständen wird beispielsweise untersucht auf eine mögliche Beeinträchtigung von Lebensmitteln durch einen Übergang von Stoffen (Abgabe von giftigen Schwermetallen bei Geschirr, Übergang von Weichmachern aus Verpackungsmaterialien und neuerdings Wirksamkeit antimikrobiell ausgerüsteter Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt etc.). Einen Untersuchungsschwerpunkt bilden ferner allergieauslösende Stoffe wie Farbstoffe, Latexproteine oder Nickel in verschiedenen Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt und als aktuell aufgegriffenes Thema die biozide Ausrüstung von Textilien mit Organozinnverbindungen. Spielwaren werden insbesondere auf Sicherheit unter Berücksichtigung eines kindgemäßen Verhaltens bei Benutzung geprüft. Bei Reinigungs- und Pflegemitteln ist die Kenntlichmachung und der ermittelte Gehalt an Inhaltsstoffen auch unter Einbeziehung gefahrstoffrechtlicher Regelungen zu bewerten.