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Gestrandeter Zwergwal auf Minsener Oog 2025

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Vor Minsener Oog gestrandeter Zwergwal.

Am 13. Mai 2025 wurde ein gestrandeter Zwergwal im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auf der Vogelinsel Minsener Oog, östlich von Wangerooge, entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt war das Tier bereits verstorben. Nach einem Buckelwal im Februar ist es bereits der zweite Wal, der in 2025 in diesem Gebiet strandete.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Tierkörper veterinärfachlich begutachtet. Zur Untersuchung des Wals rückten am 16. Mai drei Mitarbeitende des LAVES aus. Dort maßen sie eine Länge von 6,35 Metern, womit es sich wahrscheinlich um ein Jungtier handelt. Im Vergleich zum gestrandeten Buckelwal war der Körper bereits in einem schlechteren Zustand.

Ähnlich wie der Buckelwal soll auch der Zwergwal Teil eines Projekts zur Untersuchung von biologischer Vielfalt rund um verwesende Tiere im Nationalpark Wattenmeer werden. Damit der Körper so natürlich wie möglich verbleiben kann, nahm unsere Pathologin nur eine begrenzte Anzahl an Proben. Generell war das Tier sehr mager und mit Parasiten befallen. Hinweise auf ein Trauma, etwa eine deutliche äußerliche Verletzung, gab es nicht.

Laboruntersuchungen

Zur Untersuchung kamen die Proben in die Lebensmittel- und Veterinärinstitute (LVI) Oldenburg und Braunschweig/Hannover sowie in das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven. Es wurden keine Bakterien oder Viren gefunden, die im Normalfall für Menschen gefährlich sind.

Nachgewiesen wurden die Bakterien Paraclostridium bifermentas, Vibrio anlginolyticus, Vibrio parahaemolyticus und Hathewaya limosa, welche in Verbindung mit Krankheiten auftreten können. Ob diese jedoch zum Tod des Tiers führten, ist fraglich. Ebenfalls befanden sich im Dünndarm des Zwergwals Spulwürmer der Gattung Anisakis.

In der Leber ließen sich kleine Veränderungen nachweisen, welche im Zusammenhang mit den gefundenen Bakterien stehen könnten.

Aufgrund der eingeschränkten Untersuchung wird der Fall jedoch nicht in Gänze geklärt werden können.


Negativ ausgefallene Untersuchungen:


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