Ostergebäck aus handwerklicher Produktion
Untersuchungen des LAVES
Im Jahr 2022 wurden 14 Proben gefärbtes/buntes Ostergebäck aus Bäckereien untersucht. Die Produkte wurden mit Bezeichnungen wie „Osterstuten", „Hase aus Quarkteig“, „Maikringel“, „Ostertaler“, „Langohrhase“, „Schoko-Ostereier“, „Amerikaner-Küken“ angeboten. Die Backwaren wurden auf Farbstoffe sowie je nach Erzeugnis auf wertbestimmende Parameter untersucht.
Farbstoffe
Insgesamt 5 von 14 Proben wurden auf Farbstoffe untersucht. Eine Verwendung von nicht zugelassenen Farbstoffen wurde nicht festgestellt. Zwei Proben waren unauffällig, bei drei Proben fehlte der Hinweis, der bei der Verwendung von Azofarbstoffen erforderlich ist.
Azofarbstoffe - Warnhinweis erforderlichDer Verzehr von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen kann unerwünschte Wirkungen haben. Diese Farbstoffe können Pseudoallergien auslösen und bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Die EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt seit Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Bei Verwendung der Azofarbstoffe E102 (Tartrazin), E104 (Chinolingelb), E110 (Gelborange S), E122 (Azorubin), E124 (Cochenillerot A) und E129 (Allurarot AC) ist der Hinweis „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffes: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich. |
Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen
Beim Überziehen von Backwaren wird häufig kakaohaltige Fettglasur statt Schokoladenkuvertüre verwendet. Deshalb überprüft das LAVES auch bei Ostergebäck die Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen, Nougatfüllungen und Marzipanfüllungen.
Die Anforderungen sind in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches beziehungsweise europäischen Rechtsnormen festgelegt. Wird beispielsweise ein Quarkteighase nicht mit Kuvertüre (Schokoladenüberzug) hergestellt, muss diese Abweichung durch die Angabe „mit kakaohaltiger Fettglasur“ bei der Ware ausreichend kenntlich gemacht werden. Die Zusammensetzung von „Marzipan“ oder „Nougatmassen“ wird in den Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren beschrieben.
Im Jahr 2022 wurde bei zwei Proben die Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen untersucht. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Bei einer Probe wurde die Beschaffenheit einer Nougatfüllung untersucht. Bei dieser Probe handelte es sich laut chemischer Untersuchung der Fettsäureverteilung nicht um Nougat oder eine Nougatmasse im Sinne der Leitsätze für Ölsamen, sondern um eine Nougatcreme. Die Angabe „Nougat“ wurde als eine zur Irreführung des Verbrauchers geeignete Angabe beurteilt.
EinkaufstippSchokoladenkuvertüre besteht aus Kakaomasse, Zucker und mindestens 31 Prozent Kakaobutter. In kakaohaltigen Fettglasuren wird die Kakaobutter jedoch zum Teil durch andere pflanzliche Fette ersetzt. Sie sind also gegenüber Schokolade und Kuvertüre von niedrigerer Qualität.Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Einkauf von Backwaren mit schokoladeartigen Überzügen und/oder Füllungen in ihrer Bäckerei auf vorhandene Kenntlichmachungen achten. Im Zweifel sollte vor dem Kauf nachgefragt werden, ob für das gewünschte Produkt Schokolade, Kuvertüre oder kakaohaltige Fettglasur verwendet wurde. |
Kennzeichnung
Für lose abgegebene Ware müssen die allergenen Zutaten ebenfalls als Information zur Verfügung stehen. Die Art und Weise der Allergeninformationen bei loser Ware ist in der Lebensmittelinformations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV) geregelt. Werden freiwillig Zutatenlisten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Information vorrätig gehalten, müssen diese den einschlägigen Rechtsnormen entsprechen.Im Jahr 2022 wurde bei allen 14 Proben die Kennzeichnung überprüft. Bei drei Proben fehlte die Allergenkennzeichnung. Weiterhin wurden Beanstandungen aufgrund eines unvollständigen Zutatenverzeichnisses, unvollständigen Zutatenbezeichnungen und fehlenden Allergenhervorhebungen ausgesprochen.
Fazit
Im Jahr 2022 gab es bei den untersuchten Proben keine Auffälligkeiten bei den verwendeten Farbstoffen und bei der Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen. Von den 14 Proben wurde eine Probe aufgrund der zur Irreführung geeigneten Angabe „Nougat“ beanstandet. Acht Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet, bei drei davon fehlte der Azofarbstoff-Hinweis und bei vier davon fehlte die Allergenkennzeichnung.
Frühere Untersuchungsergebnisse
Im Jahr 2021 wurden 15 Proben gefärbtes/buntes Ostergebäck aus Bäckereien untersucht.
Farbstoffe
Insgesamt 8 von 15 Proben wurden auf Farbstoffe untersucht. Eine Verwendung von nicht zugelassenen Farbstoffen wurde nicht festgestellt. Sieben Proben waren unauffällig, bei einer Probe fehlte der Hinweis, der bei der Verwendung von Azofarbstoffen erforderlich ist.Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen
Im Jahr 2021 wurden bei drei Proben die Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen untersucht. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.Kennzeichnung
Im Jahr 2021 wurde bei allen 15 Proben die Kennzeichnung überprüft. Bei fünf Proben wurden Beanstandungen wegen verschiedener Kennzeichnungsmängel ausgesprochen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 33 Prozent. So waren zum Beispiel zwei Rührkuchen mit der Bezeichnung „Rüblischnitte“ und ein Mürbekeks „Schokosünde“ wegen mangelnder Kenntlichmachung von Allergenen und Zusatzstoffen auffällig. Feine Backwaren aus Rührmasse wie Amerikaner oder Osterhäschen wurden aufgrund von unzureichenden verpflichtenden Kennzeichnungselementen wie einem unvollständigen Zutatenverzeichnis oder einer unzureichenden Nährwertdeklaration beanstandet.
Bei fünf weiteren Proben wurden lediglich sogenannte Hinweisgutachten verfasst. Diese enthalten Empfehlungen für die jeweiligen Lebensmittelunternehmen ausgewählte Kennzeichnungselemente zu überarbeiten oder für die zuständige Kontrollbehörde weitere Überprüfungen vor Ort durchzuführen oder fehlende Informationen nachzureichen.
Fazit
Im Jahr 2021 gab es bei den untersuchten Proben keine Auffälligkeiten bei den verwendeten Farbstoffen und bei der Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen. Von den 15 Proben wurden fünf Proben wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.Im Jahr 2019 wurden 16 Proben saisonale Backwaren aus handwerklicher Produktion untersucht.
Farbstoffe
Von den eingesandten 16 Proben Ostergebäck wurden sechs Proben auf Farbstoffe überprüft. Eine Verwendung von nicht zugelassenen Farbstoffen wurde bei allen untersuchten Proben nicht festgestellt. Eine Probe wurde wegen fehlender Kenntlichmachung des Farbstoffes beanstandet.
Beschaffenheit von Schokoladenüberzügen
Sechs Proben von 16 Proben waren mit dunklen Überzügen versehen. Bei zwei Proben mit Hinweis auf „Schoko“ oder „Kuvertüre“ wurde der Überzug auf kakaohaltige Fettglasur geprüft. Bei einer Probe wurde die fehlende Kenntlichmachung beanstandet. Eine Probe wurde wegen irreführender Angabe „mit Nougat“ beanstandet - diese enthielt Nougatcreme.Kennzeichnung
Die Kennzeichnung wurde bei allen 16 Proben Ostergebäck geprüft. Fünf Proben wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die fehlende Hervorhebung von allergenen Zutaten oder weitere mangelhafte oder fehlende Angaben in den Zutatenlisten der in den Verkaufsfilialen ausliegenden Produktinformationen.
Fazit
Von den untersuchten 16 Ostergebäcken wurden sieben Proben (Beanstandungsquote: 44 Prozent) beanstandet: Einmal wegen irreführender Angabe „mit Nougat“, einmal wegen fehlender Kenntlichmachung von Farbstoffen, fünfmal wegen Kennzeichnungsmängeln.
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