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Seehundzählung in Niedersachsen – Zahlen, Daten, Fakten

LAVES-Presseinformation Nr. 015 vom 02. Juni 2023


Seit wann werden in Niedersachsen Seehunde gezählt und von wem?

Der Seehundbestand wird in Niedersachsen seit 1958 systematisch erfasst: Bis 1972 wurde von Schiffen aus gezählt und seither aus der Luft vom Flugzeug. Das Seehund-Monitoring wird seit 2005 vom LAVES organisiert und koordiniert.

Warum werden die Seehunde jährlich gezählt, stehen sie unter Schutz?
Die jährlichen Zählungen geben einen Überblick über den Bestand. Seehunde wurden aufgrund der Umweltbedingungen im Laufe der 1960er-Jahre zur Seltenheit und die Population brach immer weiter ein. Seit 1971 darf der Seehund in Niedersachsen nicht mehr bejagt werden. Durch internationale Vereinbarungen, wie durch Listung in Appendix III der Berner Konvention des Europarats November 1979, haben sich die Mitgliedsstaaten zum Schutz des Seehundes im natürlichen Verbreitungsgebiet verpflichtet.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Zählung und sind weitere Länder beteiligt?
Grundlage für die Zählung ist seit 1990 das Internationale Seehundschutzabkommen der Länder Deutschland (Niedersachsen und Schleswig-Holstein), Dänemark und Niederlande. Im Rahmen dieses trilateralen Abkommens starten die Zählungen dieser drei Länder zeitgleich zur Vermeidung von Doppelzählungen der sehr mobilen Seehunde.

Wo starten die niedersächsischen Zählflüge?
Der Niedersächsische Küstenabschnitt wird für die Flüge in drei etwa gleich große Zählabschnitte unterteilt. Drei Kleinflugzeuge starten bei Niedrigwasser von drei verschiedenen Flugplätzen:

Flugplatz Emden: dieser größte Teilabschnitt umfasst das Wattenmeer vom Dollart bis zur Insel Spiekeroog. Der Flug kann bis zu drei, vier Stunden dauern.

Flugplatz Mariensiel: der Teil vom Jadebusen bis zur Insel Wangerooge und das Watt um die Insel Mellum und vor Butjadingen wird erfasst. Der Flug dauert etwa eineinhalb Stunden.

Flugplatz Nordholz: das Watt vor der Küste Cuxhavens bis an die Elbe umfasst diesen Teilabschnitt. Auch in diesem Abschnitt beträgt die Flugdauer etwa eineinhalb Stunden

Wer trägt die Kosten der Zählflüge?
Das Land Niedersachsen trägt die Kosten des Monitorings. Hierzu zählt neben der jährlichen Erfassung des Bestandes auch ein Gesundheitsmonitoring, das Aufschluss über den Gesundheitszustand der Population gibt. Niedersächsische Jäger unterstützen die Seehundzählung und das Gesundheitsmonitoring im Ehrenamt.

Auf dieser ist die Statistik der Seehundpopulation von 1958 bis 2022 zu finden.

Presseinformationen Bildrechte: © Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2023

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

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