Dekopicker – echt oder unecht?
Dekopicker können zur Dekoration unterschiedlicher Lebensmittel wie Backwaren, Salate, Gemüse, belegte Brötchen, Fleisch- und Wurstplatten, Käsewürfel, Eis, Getränke mit Fruchtanteil, Süßspeisen, Obstsalate etc. verwendet werden. Dekopicker sollen farbecht sein, d.h. es darf kein Farbübergang auf das dekorierte Lebensmittel erfolgen.
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Im Frühjahr beginnt die Gartenparty- und Grillzeit mit leckeren Salaten, Früchten, Kuchen, Eis und sonstigen Leckereien. Bekanntlich isst das Auge mit und besonders wenn Gäste eingeladen sind, werden diese Speisen gerne bunt dekoriert. Dafür werden Dekopicker verwendet.
Üblicherweise handelt es sich dabei um Holzstäbchen, die dekorativ Schirmchen, Landesfahnen, Blumen, metallisierter Dekoration oder sonstige gegenständliche Verzierungen aus buntem Papier aufweisen. So vielfältig wie die Dekoration ist, so vielfältig ist auch die Namensgebung. Dekopicker werden überlicherweise verpackt im Handel angeboten und als Partypicker, Eisschirmchen, Deko-Fähnchen/Flaggen, Flaggstöckchen, Cocktailpicker etc. gekennzeichnet.
Dekopicker können zur Dekoration unterschiedlicher Lebensmittel wie Backwaren, Salate, Gemüse, belegte Brötchen, Fleisch- und Wurstplatten, Käsewürfel, Eis, Getränke mit Fruchtanteil, Süßspeisen, Obstsalate etc. verwendet werden. Ein Kontakt des bunten Dekoanteils mit dem jeweiligen Lebensmittel ist dabei nicht ausgeschlossen und vorhersehbar; z. B. haben Dekoschirmchen häufig direkten Kontakt mit der Sprühsahne beim Eis.
Bei Dekopickern handelt es sich um Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese unterliegen EU einheitlichen Vorschriften.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat 39 Proben Dekopicker, die von den Lebensmittelkontrolleuren im Bundesland Niedersachsen im Jahr 2014 entnommen wurden, untersucht. Dabei hat sich eine Bemängelungsrate von 5 % ergeben (2 von 39). Bei den nicht farbechten Proben handelt es sich um Partypicker mit metallisiertem Dekoanteil.
Aus der aktuellen Bemängelungsquote von 5 % lässt sich eine positive Entwicklung ableiten. Bei früheren, schwerpunktmäßigen Kontrollen war die Bemängelungsquote noch 15 %. Die Verringerung ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens auf EU einheitliche Vorschriften, die das Bewusstsein der Herstellern für die Anforderungen der Guten Herstellungspraxis bei Lebensmittelkontaktmaterialien erhöht hat und zweitens auf regelmäßige Kontrolluntersuchungen. Der nächsten Gartenparty steht also nichts im Wege!
Link:
- LAVES: Bunte Papierfähnchen auf dem Büffet - LAVES untersucht Dekopicker auf Farbechtheit (Presseinformation vom 25. April 2014)