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Bunte Papierfähnchen auf dem Büffet - LAVES untersucht Dekopicker auf Farbechtheit

LAVES-Presseinformation Nr. 008 vom 25. April 2014


Die Saison für Gartenfeste beginnt: Salate, Käse, Kuchen oder Eis gespickt mit bunten Schirmchen, Fähnchen oder Blumen aus buntem Papier zieren so manches Büffet. Diese sogenannten Partypicker dürfen aber nicht auf das Lebensmittel abfärben. Deshalb hat das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Lüneburg nun 39 dieser bunten Dekopicker auf Farbechtheit untersucht. Erfreuliches Ergebnis: Lediglich zwei Proben mussten beanstandet werden.

Bunte Dekopicker aus Papier aufgesteckt auf Lebensmitteln müssen farbecht sein. Da ein direkter Kontakt mit den Lebensmitteln wie Eis, Sahne, Früchten, Käse, Fleischerzeugnissen und Salaten nicht immer ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich darf ein Bedarfsgegenstand nicht auf ein Lebensmittel abfärben, sofern es sich nicht um Lebensmittelfarbe handelt.

Aus der aktuellen Bemängelungsquote von lediglich 5% lässt sich eine positive Entwicklung ableiten. Bei früheren Untersuchungen lag die Quote noch bei 15%. „Die Verringerung ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: Zum einen auf die einheitlichen EU Vorschriften und zum anderen auf die regelmäßigen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden“, meint Dr. Mira Punkert, Lebensmittelchemikerin im IfB Lüneburg.

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