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Dekopicker – echt oder unecht?

Dekopicker können zur Dekoration unterschiedlicher Lebensmittel wie Backwaren, Salate, Gemüse, belegte Brötchen, Fleisch- und Wurstplatten, Käsewürfel, Eis, Getränke mit Fruchtanteil, Süßspeisen, Obstsalate etc. verwendet werden. Dekopicker sollen farbecht sein, d.h. es darf kein Farbübergang auf das dekorierte Lebensmittel erfolgen.


Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2014 die Farbechtheit von 39 Proben Dekopickern überprüft.


Im Frühjahr beginnt die Gartenparty- und Grillzeit mit leckeren Salaten, Früchten, Kuchen, Eis und sonstigen Leckereien. Bekanntlich isst das Auge mit und besonders wenn Gäste eingeladen sind, werden diese Speisen gerne bunt dekoriert. Dafür werden Dekopicker verwendet.

Üblicherweise handelt es sich dabei um Holzstäbchen, die dekorativ Schirmchen, Landesfahnen, Blumen, metallisierter Dekoration oder sonstige gegenständliche Verzierungen aus buntem Papier aufweisen. So vielfältig wie die Dekoration ist, so vielfältig ist auch die Namensgebung. Dekopicker werden überlicherweise verpackt im Handel angeboten und als Partypicker, Eisschirmchen, Deko-Fähnchen/Flaggen, Flaggstöckchen, Cocktailpicker etc. gekennzeichnet.

Dekopicker können zur Dekoration unterschiedlicher Lebensmittel wie Backwaren, Salate, Gemüse, belegte Brötchen, Fleisch- und Wurstplatten, Käsewürfel, Eis, Getränke mit Fruchtanteil, Süßspeisen, Obstsalate etc. verwendet werden. Ein Kontakt des bunten Dekoanteils mit dem jeweiligen Lebensmittel ist dabei nicht ausgeschlossen und vorhersehbar; z. B. haben Dekoschirmchen häufig direkten Kontakt mit der Sprühsahne beim Eis.

Bei Dekopickern handelt es sich um Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese unterliegen EU einheitlichen Vorschriften.

Farbechtheitstest  
Farbechtheitstest (Abfärbung)
Dazu gehört, dass keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften (Geruch, Geschmack, Ausssehen und Farbe) der Lebensmittel erfolgen darf, dass bedeutet hier speziell, das kein Farbübergang auf das dekorierte Lebensmittel erfolgen soll. Eine Prüfung des Dekoteils von Partypickern erfolgt üblicherweise mit speziellen, normierten Prüflösungen (sogenannte Simulanzien). In Einzelfällen empfiehlt sich zusätzlich die Prüfung mit Lebensmitteln (z. B. mit Sahne, Ei, weiße Kuvertüre).

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat 39 Proben Dekopicker, die von den Lebensmittelkontrolleuren im Bundesland Niedersachsen im Jahr 2014 entnommen wurden, untersucht. Dabei hat sich eine Bemängelungsrate von 5 % ergeben (2 von 39). Bei den nicht farbechten Proben handelt es sich um Partypicker mit metallisiertem Dekoanteil.

Aus der aktuellen Bemängelungsquote von 5 % lässt sich eine positive Entwicklung ableiten. Bei früheren, schwerpunktmäßigen Kontrollen war die Bemängelungsquote noch 15 %. Die Verringerung ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens auf EU einheitliche Vorschriften, die das Bewusstsein der Herstellern für die Anforderungen der Guten Herstellungspraxis bei Lebensmittelkontaktmaterialien erhöht hat und zweitens auf regelmäßige Kontrolluntersuchungen. Der nächsten Gartenparty steht also nichts im Wege!


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Kalte Platte
dekoriertes Eis Bildrechte: LAVES-IfB LG /Fb. 51 (Naturst. 51.3)
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