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Umweltdienstleistungen in der Aquakultur

Karpfenteichwirtschaften können Ausgleichszahlungen beantragen


Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) sogenannte Umweltdienstleistungen in Karpfenteichwirtschaften.

Karpfenteiche werden oft seit Jahrhunderten bewirtschaftet, was zur Entwicklung landschaftsprägender Gebiete führte, die heute einen sehr hohen Schutzstatus besitzen und oftmals als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesen wurden. Der Erhalt dieser Gebiete ist dabei nur auf Basis der Bewirtschaftung möglich. Die Bewirtschaftung erfordert wiederum aufgrund des geringen Technisierungsgrades eine aufwändige Pflege. Fraßschäden treten erschwerend hinzu, da die teilweise großen Teichflächen nicht wirksam gegen Wildtiere geschützt werden. Beide Faktoren führen zu Einkommensverlusten, die anteilig ausgeglichen werden können, wenn sich die Betriebe zu Umweltdienstleistungen verpflichten.

Die Anforderungen und Bedingungen sind in der Anlage zum „Einzelerlass über die Förderung von Umweltschutzleistungen in Karpfenteichwirtschaften (PDF nicht barrierefrei)“ sowie im Merkblatt „Ausgleichszahlungen für Umweltschutzleistungen in Karpfenteichwirtschaften (PDF nicht barrierefrei)“ dargestellt.

Zuwendungsfähig sind ablassbare Teiche, die der Produktion von Karpfen und Nebenfischen einschließlich Krebsen dienen. Teiche zur vorrangigen Produktion von Salmoniden oder Zierfischen sind dagegen nicht zuwendungsfähig. Die Zuwendung wird wiederum an eine Verpflichtung der Antragsteller zu bestimmten Auflagen an die Unterhaltung der Teiche über mindestens fünf Jahre gebunden sein, wobei das Kriterium erhöhter Aufwendungen entscheidend ist. Zusätzlich werden Fraßschäden durch geschützte Wildtiere anteilig ausgeglichen.

Im Downloadbereich in der Infospalte finden Sie (PDFs nicht barrierefrei):


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