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Quetschobst – der Frucht-Snack für unterwegs?

LAVES untersucht Quetschobst auf Nährstoffgehalt, Gehalt an Zusatzstoffen und Schwermetalle sowie Kennzeichnung


Quetschobst im Beutel Bildrechte: ©New Africa - stock.adobe.com
Das so genannte „Quetschobst“ ist püriertes Obst, welches in kleinen Kunststofftüten (Quetschbeutel) angeboten wird. Das Fruchtmus in den praktischen Beuteln gibt es in verschiedenen Sorten und Obstzusammensetzungen. Dieser Frucht-Snack wird gern als Obstmahlzeit für unterwegs gegessen und ist vor allem bei Kindern sehr beliebt.


In den Lebensmittel- und Veterinärinstituten des LAVES werden „Quetschies“ zum Beispiel auf ihren Nährstoffgehalt und hierbei insbesondere auf Zuckergehalte untersucht, der Gehalt an Zusatzstoffen (zum Beispiel Konservierungsstoffe) wird bestimmt und gegebenenfalls die enthaltenden Vitamine überprüft. Zudem werden die Gehalte an Mykotoxinen (wie Patulin), verschiedenen Elementen (wie Aluminium oder Eisen) und Schwermetallen (wie Cadmium, Quecksilber und Blei) der Produkte geprüft und die Kennzeichnung dieser Produkte kontrolliert.

Quetschobst kann durch einen mundgerechten Aufsatz direkt aufgesogen werden. Das pürierte Obst wird unter den Begriffen Fruchtmus, Fruchtpüree, Quetschobst oder Obstbrei angeboten. Es gibt verschiedene Sorten und Obstzusammensetzungen, wie mit Apfel, Birne, Banane, Mango, Erdbeere oder Pfirsich. Inzwischen gibt es auch Produkte, die neben Obst verschiedene Gemüsesorten enthalten.

Neben den Produkten für den Allgemeinverzehr gibt es auch Quetschobst, das bereits für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist und mit einem Hinweis darauf in den Verkehr gebracht wird.

Auf den ersten Blick scheinen die beliebten Quetschbeutel mit püriertem Obst recht praktisch, doch werden dazu auch Bedenken von fachlicher Seite geäußert: So hält die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) es nicht für ratsam, Säuglingen und Kleinkindern Beikost überwiegend in halbflüssiger beziehungsweise pürierter Konsistenz oder überwiegend durch Saugen zu geben.

Untersuchungen des LAVES

Im Jahr 2021 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg 21 Proben (vierzehnmal reine Früchtezubereitungen, viermal Früchtezubereitungen mit Getreideanteil, zweimal Früchtezubereitungen mit Getreideanteil + Milch/Joghurt und einmal Früchte- und Gemüsezubereitung) untersucht. Bei den Proben handelte es sich - bis auf eine - um Beikost für Säuglinge und Kleinkinder.

Die Beikostprodukte waren laut Herstellerangabe für Säuglinge nach dem vierten beziehunsgsweise ab dem sechsten, achten oder zehnten Monat geeignet beziehungsweise für Kleinkinder ab einem Jahr. Die Portionsgröße lag bei 90, 100 beziehungsweise 120 g. Zehn Erzeugnisse (48 Prozent) enthielten Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft („Bio“). Der Fruchtgehalt der reinen Früchtezubereitungen lag bei 100 Prozent. Bei den Produkten mit Zusätzen von Getreide oder Milcherzeugnissen lagen die Fruchtgehalte bei 65 bis 96 Prozent. Bei Fruchtgehalten unter 90 Prozent war im Zutatenverzeichnis auch die Zutat „Wasser“ aufgeführt. Dieses war in Mengen von etwa 6 bis 20 Prozent enthalten.

Bei 15 Erzeugnissen wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. So war zum Beispiel bei einem Produkt die Bezeichnung nicht ausreichend (es fehlte eine Angabe wie zum Beispiel Früchtezubereitung oder Fruchtpüree) beziehungsweise waren bei anderen Erzeugnissen die Angaben im Zutatenverzeichnis fehlerhaft.
  • Zucker

Bei allen Proben wurde der Zuckergehalt bestimmt. Quetschobst wird häufig damit beworben, aus 100 Prozent Frucht zu bestehen beziehungsweise frei von Zuckerzusätzen zu sein. In der Kennzeichnung von 19 Proben wurde die nährwertbezogene Angabe „ohne Zuckerzusatz“ und der zusätzliche erklärende Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ gemacht. Alle Produkte waren nicht mit Haushaltszucker gesüßt. Die dennoch vorhandenen Zuckergehalte stammten aus den verarbeiteten süßen Früchten, die auf den Verpackungen deklarierten Gehalte an Zucker stimmten sehr gut mit den ermittelten Werten überein.

Auf den Verpackungen aller Proben fand sich zudem der freiwillige Hinweis, dass ab dem ersten Zähnchen auf eine gründliche Zahnpflege geachtet werden sollte. Außerdem waren auch Warnhinweise dazu aufgedruckt, dass Beutel beziehungsweise Deckel nicht fürs Kind zum Spielen geeignet sind.

  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Neun der eingereichten Proben enthielten neben dem natürlicherweise enthaltenen auch zugesetztes Vitamin C (Ascorbinsäure) und wurden mit der nährwertbezogenen Angabe „reich an Vitamin C“ beworben. Sie wiesen auch noch eine gesundheitsbezogene Angabe zu Vitamin C auf. Bei diesen Proben wurde der Vitamin C Gehalt, der im Zuge der Nährwertkennzeichnung mit 15 mg/ 100 g angegeben war, analytisch überprüft. Die hier ermittelten Vitamin C-Gehalte lagen im Bereich von 18 bis 23 mg/100 g und damit im akzeptablen Bereich für dieses instabile Vitamin.

  • Mykotoxine

Die Untersuchung der Proben auf das Mykotoxin (Schimmelpilzgift) Patulin, das in Obst vorkommen kann, ergab erfreulicherweise in allen Proben Werte unterhalb der Nachweisgrenze (< 3 µg/kg).

  • Elementuntersuchungen

Im Rahmen des Projekts wurden 17 der 21 Proben auf die Elemente Aluminium, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Mangan, Nickel, Arsen, Selen und Zink untersucht. Für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für Blei und Cadmium festgelegt. Für Blei galt zum Zeitpunkt der Probenahme der vorliegenden Proben ein Höchstgehalt von 0,050 mg/kg. Der aktuell gültige Höchstgehalt beträgt 0,020 mg/kg.Für Cadmium ist ein Wert von 0,040 mg/kg festgelegt.

Die Höchstgehalte wurden in keiner der Proben überschritten.

Erfreulicherweise konnten Blei und Cadmium in den betrachteten Proben nicht oder nur in Spuren unterhalb der Bestimmungsgrenzen von 0,006 mg/kg für Blei und 0,003 mg/kg für Cadmium gefunden werden. Lediglich in einer Probe wurde Cadmium im Spurenbereich knapp über der Bestimmungsgrenze gemessen.

In den Proben wurde auch der Aluminiumgehalt ermittelt. Aluminium kommt als dritthäufigstes Element in der Erdkruste vor und kann aus diesem Grund bereits in unverarbeiteten Lebensmitteln in unterschiedlicher Menge enthalten sein. Weiterhin kann Aluminium unter anderem aus Verpackungsmaterial in Lebensmittel übergehen[1]. Bei keiner der untersuchten Proben konnte ein Aluminiumgehalt oberhalb der Bestimmungsgrenze (2 mg/kg) ermittelt werden, in 8 der 17 Proben lagen die Gehalte unterhalb der Nachweisgrenze (1 mg/kg). Für Aluminium ist kein Höchstgehalt in Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder festgelegt.

Die ermittelten Nickelgehalte lagen in einem Bereich von 0,01 und 0,21 mg/kg. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2020 für Nickel eine tolerable tägliche Aufnahmemenge (TDI, Tolerable Daily Intake) von 13 µg/Kg Körpergewicht definiert[2]. Der TDI-Wert sagt aus, dass eine lebenslange tägliche Aufnahme dieser Menge Nickel als unbedenklich für die Gesundheit eingestuft wird.Ein Kind mit einem Körpergewicht von 10 kg müsste 619 g eines Produktes mit dem höchsten im Rahmen dieses Projektes ermittelten Wert von 0,21 mg/kg Nickel verzehren, um den TDI auszuschöpfen.

Arsen konnte in keiner Probe nachgewiesen werden.

Die gemessenen Kupfer-, Zink- und Mangangehalte waren unauffällig und vergleichbar mit Messwerten aus Untersuchungen von Früchtezubereitungen für Säuglinge und Kleinkinder aus den Vorjahren.

Weitere Informationen:


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Tipp für Eltern:

Quetschis sind oft recht teuer und produzieren viel Abfall. Für Kleinkinder sind Obstbreie aus dem Glas oder klein geschnittenes Obst eine kostengünstigere Alternative. Wer auf Quetschies nicht verzichten möchte, sollte pure Obstbreie bevorzugen.

Weitere Untersuchungen von Quetschobst:

  Untersuchungsergebnisse 2016 bis 2019
(PDF, 0,42 MB)

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