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Untersuchung von Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Rückstände und Kontaminanten

Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern liegt nicht nur ihren Eltern am Herzen, sondern auch der Gesetzgeber hat Lebensmittel, die für diese sensible Verbrauchergruppe bestimmt sind, speziell geregelt. So finden sich Anforderungen an die Zusammensetzung von Säuglings- beziehungsweise Kleinkindnahrung in der Verordnung (EU) 2016/127 und in der Diätverordnung (PDF, nicht barrierefrei). Darin wird aber nicht nur detailliert die Zusammensetzung von Anfangs- und Folgenahrung beziehungsweise Beikost geregelt, sondern es finden sich auch Angaben zu den maximal zulässigen Mengen an Rückständen von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmitteln. Die Einhaltung dieser strengen Grenzwerte wird regelmäßig im LAVES überprüft:

Neben den in der Diätverordnung geregelten Rückständen gibt es weitere unerwünschte Stoffe, sogenannte Kontaminanten, die in geringen Mengen in Säuglings- und Kleinkindernahrung vorkommen können. Die europäische Verordnung Nr. 1881/2006 (PDF, nicht barrierefrei) regelt für bestimmte Kontaminanten die maximal zulässigen Gehalte in Lebensmitteln. Das LAVES überprüft die Einhaltung der dort festgelegten Höchstgehalte:

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