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Pflanzenschutzmittelrückstände in Kirschen

Zusammenfassung

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 42 Proben Kirschen aus 5 Herkunftsländern auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. 4 Proben waren rückstandsfrei, davon eine deutsche aus ökologischem Anbau. Zwei Kirschproben wiesen Höchstgehaltsüberschreitungen auf. Eine unzulässige Anwendung konnte nicht abschließend geklärt werden.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES wurden im Jahr 2018 insgesamt 42 Proben frische Kirschen, davon eine Probe aus ökologischem Landbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Die Kirschen kamen hauptsächlich aus Deutschland (17-mal) und der Türkei (13-mal). Weitere Proben stammten aus Italien (7-mal), Spanien (3-mal) und eine aus Griechenland. Bei einer Probe war das Ursprungsland unbekannt. In Abbildung 1 sind die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen dargestellt.

Abbildung 1  
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der frischen Kirschen, berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

In einer Probe aus Italien wurde eine Höchstgehaltsüberschreitung des Wirkstoffes Propiconazol festgestellt. Eine deutsche Probe wies eine Höchstgehaltsüberschreitung für Dimethoat auf; jedoch lag hier der gemessene Gehalt nach Berücksichtigung der Messunsicherheit noch im Streubereich des Höchstgehalts.

Neben der Überprüfung auf Einhaltung der Höchstgehalte wird bei deutschen Proben zusätzlich geprüft, ob die Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind und die Anwendung darf nur in zugelassenen oder genehmigten „Anwendungsgebieten“ erfolgen, das heißt für die ausgewiesenen Kulturen und gegen die bezeichneten Schaderreger. Im Jahr 2018 wurden in einer Probe die in Deutschland für Kirschen nicht zugelassenen Wirkstoffe Dimethoat und Omethoat nachgewiesen. Bei der Prüfung durch das Pflanzenschutzamt vor Ort stellte sich heraus, dass die Herkunft der Kirschen nicht eindeutig zu belegen war. Das heißt, dass es sich möglicherweise nicht um deutsche Kirschen handelte, weshalb der Tatbestand einer unzulässigen Anwendung nicht abschließend geklärt werden konnte.

Abbildung 2  
Abbildung 2: Anzahl der Mehrfachrückstände in Kirschen; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

In Abbildung 2 ist die Anzahl der nachgewiesenen Rückstände pro Probe dargestellt. Die meisten Proben wiesen zwischen 4 und 6 Wirkstoffe auf. Mehrfachrückstände, dass heißt mehr als ein Wirkstoff je Probe, waren in 88 % der deutschen und in 72 % der ausländischen Kirschen vorhanden.


Abbildung 3 zeigt das Wirkstoffspektrum der in den Proben nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel. Insgesamt enthielten die untersuchten Proben 35 verschiedene Wirkstoffe. In den deutschen Kirschen wurden 25 und in den ausländischen 23 unterschiedliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Am häufigsten wurde wie in den Vorjahren das Insektizid Acetamiprid (24-mal) bestimmt, welches auch zur Bekämpfung der Kirschessigfliege eingesetzt wird. Die Fungizide Fluopyram (20-mal) und Tebuconazol (19-mal) waren ebenfalls häufig in den Proben enthalten.


Abbildung 3  
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Kirschen; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Fazit:

Die Untersuchungsergebnisse der Kirschen aus dem Jahr 2018 bestätigen die Befunde aus den vergangenen Jahren, wie zuletzt 2017. 95 % der Früchte wiesen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf, wobei wie im Vorjahr Acetamiprid, Tebuconazol und Fluopyram am häufigsten bestimmt wurden. Kirschen gehören damit zu den mittelmäßig bis stärker belasteten Früchten.

Süßkirschen am Baum  

Süßkirschen am Baum

Kirschen sind nicht nur erfrischend, saftig und lecker, sondern auch reich an Vitaminen und wertvollen Mineralstoffen. Tipps zu Einkauf und Lagerung finden Sie im Artikel

Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie in folgendem Artikel:

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