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Marktüberwachung bei Eiern

Die Prüfer des LAVES Dezernat 43 "Marktüberwachung" nehmen mit ihren Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der Eier verschiedene Aufgaben wahr. Beim Erzeuger und im Handel wird die Einhaltung bestimmter Güteeigenschaften und somit die Qualität von Eiern sowie deren Gewichtsklasse kontrolliert. In den Erzeugerbetrieben wird außerdem geprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Haltungsformen wie "Freilandhaltung" oder "Bodenhaltung" eingehalten werden. Ferner wird die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten der Erzeuger- und Handelsbetriebe überprüft. Auch die korrekte Kennzeichnung der Verpackung und einzelner Eier wird im Sinne einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit überwacht. Außerdem ist das Dezernat für die Registrierung von Erzeugerbetrieben und die Vergabe von Erzeugercodes nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz zuständig. Auch die Zulassung von Packstellen für Eier nach Marktordnungs- und nach Hygienerecht erfolgt hier. Mehr Informationen dazu finden Sie rechts.
Bild_Kurzfassung_Allgemeine_Informationen_Eiererzeugung Bildrechte: LAVES

Daten und Fakten zur Eiererzeugung und Legehennenhaltung in Niedersachsen

In Niedersachsen wird ein großer Teil der in Deutschland erzeugten Eier produziert. Seit 2004 werden Betriebe, die 350 oder mehr Legehennenplätze haben und nicht ausschließlich Direktvermarktung betreiben, im Legehennenbetriebsregister registriert. mehr

Eier

Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

In Niedersachsen ist das LAVES die zuständige Behörde für die Registrierung von Legehennenbetrieben. Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde. mehr

Bildrechte: © LAVES

Geflügelpest - Fragen und Antworten zur Legehennenbetriebsregistrierung

Wann muss kurzfristig von Freilandhaltung auf Bodenhaltung umregistriert werden? Und was kostet eine Umregistrierung? Wir beantworten die häufigsten Fragen zu der Legehennenbetriebsregistrierung. mehr

Eier

Mindestanforderungen an die Qualität von Eiern

An die Qualität von Eiern werden Mindestanforderungen gestellt. So muss die Schale etwa sauber und unbeschädigt sein, die Luftkammer unbeweglich und das Eiklar durchsichtig. Diese und weitere Anforderunge werden von den Prüferinnen un Prüfern des Fachdezernats Marktüberwachung überwacht werden. mehr

Freilandhaltung

Erzeugung von Eiern

Mit Wirkung vom 01. Januar 2004 darf nur noch mit den Begriffen "Eier aus Freilandhaltung", "Eier aus Bodenhaltung" und "Eier aus Käfighaltung" geworben werden. Die bereits vorhandenen Haltungsanlagen haben mit bestimmten Restlaufzeiten Bestandsschutz. mehr

Eier im Eierkarton Bildrechte: Dez. 43, LAVES

Vermarktung von Eiern

Um die Qualität von frischen Eier zu verbessern und deren Absatz zu erleichtern, wurden Vermarktungsnormen geschaffen. Sie dienen dem Erzeuger, dem Handel und dem Verbraucher für eine bessere Transparenz des Marktes. Sie gilt für Hühnereier, die im Gebiet der EG vermarktet werden. mehr

Eier
Link:

Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Antragsformulare

Antragsformulare für Legehennenbetriebe beziehungsweise für Packstellen finden Sie hier als Download:

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