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Gebühren Fachbereich Eier und Geflügel

Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)


Für den Fachbereich Eier, Geflügelfleisch und Bruteier werden Gebührentatbestände für die bisher gebührenfreien regelmäßig stattfindenden Kontrollen und Tätigkeiten eingeführt. Diese neuen Gebührentatbestände sind als Pauschalen veranschlagt. Die Pauschalen berücksichtigen die Kontrollaufwendungen für die durchgeführte Tätigkeit, einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Zusätzlich zu diesen Pauschalen werden in der Regel Pauschalen für An- und Abfahrt sowie für Reisekosten erhoben.

Für die einzelnen Produktgruppen gilt Folgendes:

Eier

Die konkreten jährlichen Kontrollen ergeben sich aufgrund einer Risikoanalyse. Je nach Risikoklasse ergeben sich Kontrollfrequenzen von einmal in 5 Jahren bis zu zweimal in einem Jahr. Soweit eine Gebührenstaffelung vorgenommen wurde, erfolgte diese nach Risikofaktoren, die auch die Kontrollhäufigkeit maßgeblich beeinflussen. Eiererzeugende Betriebe unterliegen stets mindestens zwei gebührenpflichtigen Tatbeständen, nämlich der nach § 7 Legehennenbetriebsregister und der nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008.

Geflügelfleisch

Gemäß Artikel 1 oder 8 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 erfolgen Kontrollen der Handelsklassen, der Schnittführung oder der Kennzeichnung von Geflügelfleisch. Soweit eine Gebührenstaffelung vorgenommen wurde, erfolgte diese nach Schlacht- oder Zerlegekapazitäten.

Bruteier

Die Kontrollen gem. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 erfolgen regelmäßig einmal jährlich in Brütereien und einmal in 2 Jahren in Zucht- oder Vermehrungsbetrieben. Die Betriebsart bestimmt die Häufigkeit der Kontrolle und die Höhe der Gebühren.

Bereits in der Vergangenheit wurden für eine Vielzahl von Tätigkeiten Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung erhoben. Diese Gebührentatbestände sind in die GOVV übernommen worden. Zum Teil wurden die Gebührenhöhen angepasst.

Die Gebührentatbestände sowie die entsprechenden Pauschalen für den Fachbereich Eier und Geflügel finden Sie nebenstehend als Download.

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