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„Käse“ ohne tierische Zutaten? Diese pflanzlichen Ersatzprodukte machen es möglich

Untersuchung von Reibeware und Brotbelag auf Basis pflanzlicher Zutaten


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Vegane Ernährung ist voll im Trend, und die Verbraucherinnen und Verbraucher suchen nach entsprechenden Ersatzprodukten für Milch und Käse. Inzwischen werden diese nicht mehr nur im Reformhaus angeboten, sondern auch im normalen Lebensmitteleinzelhandel häufig im Regal zwischen den Originalen. Hergestellt werden diese Produkte auf der Basis pflanzlicher Eiweiße oder Öle.

Im Jahr 2022 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg in einem Projekt 27 Proben Käseersatzprodukte in Scheiben und als Reibeware untersucht.

Da für Käseersatzprodukte weder eine rechtlich vorgeschriebene noch eine verkehrsübliche Bezeichnung existiert, ist als Bezeichnung des Lebensmittels eine beschreibende Bezeichnung anzugeben. Dies ist eine Bezeichnung, die das Lebensmittel und erforderlichenfalls seine Verwendung beschreibt und die hinreichend genau ist, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte (Art. 2 Abs. 2 lit. p LMIV). Gemäß der „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ wird die Angabe der Basiszutat beziehungsweise der maßgeblich ersetzenden Zutat gefordert (zum Beispiel auf Pflanzenfettbasis). Häufig wird in der Bezeichnung Bezug auf die Proteinquelle genommen (beispielsweise Kichererbsenprotein), obwohl diese Zutaten mengenmäßig nur wenige Prozente ausmachen können und die Produkte zum Großteil auf pflanzlichen Fetten basieren.

Neun der 27 Proben wurden mikrobiologisch auf Listerien, Salmonellen, E. coli, Schimmelpile und Hefen untersucht. Alle Proben waren sensorisch und mikrobiologisch unauffällig. Allerdings wurden acht der neun Proben aufgrund mangelnder Kennzeichnung beanstandet. Konkret wurde die Bezeichnung des Produktes, die Bezeichnung einer zusammengesetzten Zutat oder eine nicht eindeutige QUID-Angabe (mengenmäßige Angabe einer Zutat) beanstandet.

16 pflanzliche Käsealternativen von 27 Proben wurden chemisch auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Fett sowie auf das Vorhandensein tierischer Bestandteile überprüft. Elf Proben wiesen dabei Kennzeichnungsmängel auf wie zum Beispiel nicht ausreichende Angabe von Zutaten, nicht korrekte Nährwertangabe oder irreführende Fettangabe.
Eine Probe wurde mit „ohne Konservierungsstoffe“ beworben, obwohl Sorbinsäure nachweisbar war. Sorbinsäure ist ein zulassungspflichtiger Konservierungsstoff. Nach der EU-Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe ist Sorbinsäure zum Beispiel zugelassen für Feinkostsalate oder Frischkäse. Auch für die Oberflächenbehandlung der Blöcke von Käseanalogen ist Sorbinsäure zugelassen. Nicht zugelassen ist jedoch das Konservieren der gesamten Masse der Erzeugnisse. Unabhängig vom Eintragsweg darf eine pflanzliche Käsealternative mit der Auslobung „ohne Konservierungsstoff“ keinen Konservierungsstoff enthalten. Für die Zulassung eines Zusatzstoffes ist neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit auch die technische Notwendigkeit für die Anwendung entscheidend.

Bei einer Probe streichfähigen Käseersatzes wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Hilfe eine Lagerungsprobe und mikrobiologischen Untersuchung durchgeführt. Außerdem wurde auf Allergene sowie Nussanteile untersucht. Das Ergebnis der Untersuchungen war unauffällig. Es wurde jedoch die Kennzeichnung bemängelt, da diese lediglich in Englisch deklariert war.

Bei einer weiteren Probe Grillkäse erfolgte eine chemische Untersuchung auf Fett und Protein. Auch hier wurde die Kennzeichnung aufgrund der fehlenden Angabe zur Pflanzenfettbasis und einer nicht leicht verständlichen QUID-Angabe zu Mandel und Mandelprotein innerhalb der zusammengesetzten Zutat beanstandet.


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