Schokoladenmilch – wieviel Kakao steckt drin?
LAVES überprüft Getränke mit Kakao auf Einhaltung der deklarierten Kakaoanteile und Kennzeichnung sowie Zusammensetzung
Zur Untersuchung wurden insgesamt 25 Proben Getränke mit Kakao eingereicht. Im Einzelnen waren es 21 Milchmischgetränke beziehungsweise Milchmischerzeugnisse mit Kakao- beziehungsweise, Schokoladenpulver – und in einem Fall mit Milchschokoladenzusatz. Des Weiteren zwei Trinkmahlzeiten Typ Schoko und zwei Getränke auf Magermilchbasis beziehungsweise mit teilentrahmter Milch und Kakaozusatz.
Bei den Milchmischgetränken handelte es sich in elf Fällen um Vollmilchprodukte mit einem Fettgehalt von 3,5 bis 3,8 Prozent im Milchanteil, sechsmal um fettarme Erzeugnisse mit 1,5 bis 1,8 Prozent Fett im Milchanteil und zweimal um Produkte aus entrahmter Milch (0,1 Prozent Fett im Milchanteil). In zwei Fällen waren es Milchmischerzeugnisse aus Milch, die sich nicht einer dieser Kategorien zuordnen ließen (2 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent Fett).
Wieviel Kakao steckt drin?
Die Menge des beigegebenen Kakaos beziehungsweise fettarmen Kakaos war auf den Verpackungen im Zuge der QUID-Kennzeichnung (Mengenkennzeichnung von Lebensmitteln) angegeben. Die zugesetzte Menge an fettarmem Kakao variierte laut Deklaration zwischen 0,9 und 2,8 Prozent und die Kakaomenge zwischen 1,1 und 1,6 Prozent. In einigen Fällen war der Gehalt an Schokoladenpulver im Zutatenverzeichnis angegeben. Gemäß Kakaoverordnung handelt es sich hierbei um eine Mischung aus Zuckerarten und Kakaopulver, die mindestens 32 Prozent Kakaopulver enthält.
Die Menge des zugesetzten Kakaos wurde analytisch (über den Theobromingehalt) überprüft und stimmte überwiegend mit der angegebenen Menge überein. Allerdings wurde in drei Fällen eine geringerer Gehalt festgestellt und die Hersteller darauf hingewiesen.
verwendet werden. Als Orientierungshilfe zur Auslegung der QUID-Regelungen in der LMIV hat die Europäische Kommission eine QUID-Leitlinie (Bekanntmachung der Kommission zur Anwendung des Prinzips der mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten (2017/C 393/05)) veröffentlicht.
Dickungsmittel, Aromen, Eiweiße und Vitamine & Mineralstoffe
Insgesamt 23 Proben (92 Prozent) von 25 eingereichten Kakaogetränken enthielten Verdickungsmittel wie Carrageen oder Gellan. Diese Zusatzstoffe sollen verhindern, dass sich die Kakaoteilchen im fertigen Getränk absetzen. Verdickungsmittel dürfen nach der EU-Verordnung über Zusatzstoffe den Kakaogetränken zugesetzt werden und zwar „quantum satis“, das heißt so viel wie nötig. Es gibt keine konkret festgelegte Höchstmenge. Lediglich zwei Produkte waren frei von Verdickungsmitteln.
Bei neun Proben (36 Prozent) kamen laut Zutatenverzeichnis Aromen zur Unterstützung des Geschmacks zum Einsatz, und drei Produkte waren mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert worden.
Fett, Zucker und Eiweiß
Die Untersuchung der Kakaogetränke bezüglich des Fett-, Zucker- und Eiweißgehalt ergab erfreulicherweise keine Beanstandungen. Die ermittelten Werte lagen innerhalb der empfohlenen Toleranzen zu den auf der Verpackung in der Nährwertkennzeichnung angegebenen Werten.
Die deklarierten Zuckergehalte lagen zwischen 4,3 (bei einem Produkt, das Süßungsmittel enthielt) und 12 Prozent, wobei etwa 4,5 bis 5 Prozent Zucker auf die natürlicherweise in Milch enthaltene Lactose zurückzuführen ist. Insgesamt drei Produkte enthielten zur Erzielung eines süßen Geschmacks nicht zugesetzten Zucker, sondern Süßungsmittel (dies sind Zusatzstoffe; in den vorliegenden Fällen wurde Natriumcyclamat, Acesulfam K, Saccharin und Sucralose eingesetzt). Die Verwendung von Süßungsmitteln muss in Verbindung mit der Bezeichnung auf den Verpackungen angegeben werden und war auf allen drei Verpackungen korrekt erfolgt.
Auf zwei der Kakaodrinks wurde mit der nährwertbezogenen Angabe „hoher Proteingehalt“ auf einen hohen Eiweißgehalt hingewiesen. Die Produkte erfüllten die dafür in der EG (VO) Nr. 1924/2006 vorgeschriebenen Bedingungen.
Überprüfung der Kennzeichnung
Neben den bereits oben erwähnten Abweichungen beim deklarierten Kakaogehalt wies eine Probe zusätzlich noch ein fehlerhaftes Zutatenverzeichnis auf.
Fazit:
Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass eine analytische Überprüfung der besonderen Auslobungen und der deklarierten Nährwerte wichtig ist. Weiterhin ist auch die Überprüfung der Kennzeichnung bedeutsam, um eine ausreichende und richtige Information der Verbraucher über die entsprechenden Lebensmittel sicherzustellen.
Weitere interessante Artikel:

