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Zulassung von Betrieben

Die Leitlinien erleichtern den Behörden die Überwachungstätigkeit Bildrechte: © LAVES

Zulassung von Betrieben

Nach den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen, eine Zulassung. Dieses gilt seit 2011 auch für Sprossen erzeugende Betriebe. mehr

Das EU-Hygienepaket hat Auswirkungen auf die Zulassung von Betrieben. Bildrechte: LAVES

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung als Betrieb ergeben sich aus europäsichen und nationalen Vorschriften! mehr

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Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Durch Änderung des EU-Rechts ist es seit September 2021 möglich bis zu drei Hausrinder, sechs Hausschweine oder bis zu drei Pferde oder Esel im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer mobilen Schlachteinheit, die durch das LAVES zugelassen sein muss. mehr

Viele Fleischverarbeitungsbetriebe fallen unter die Zulassungspflicht. Bildrechte: LAVES

Zulassungspflichtige Betriebsarten

Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft be- oder verarbeiten benötigen grundsätzlich eine Zulassung. Aber es gibt Ausnahmen für bestimmte Betriebe. mehr

Kutter Bildrechte: LAVES

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Hier finden Sie Hinweise zum Zulassungsverfahren, einschließlich der einzureichenden Unterlagen. mehr

Grenzübergangsstelle Bildrechte: © Martina Fröhnert - stock.adobe.com

Grenzüberschreitender Handel

In den letzten Jahren hat der Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer, insbesondere in die Volksrepublik China und in weitere asiatische Länder, stark zugenommen. Auch Länder aus Mittel- und Südamerika gewinnen an Bedeutung für den Export. mehr

Hygiene ist in Lebensmittelbetrieben sehr wichtig! So sollte es nicht in einem Lebensmittelbetrieb aussehen! Bildrechte: LAVES

Veröffentlichungen und Merkblätter zur Lebensmittelüberwachung

Veröffentlichungen und Merkblätter zur Lebensmittelüberwachung mehr

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