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Wasch- und Reinigungsmittel

Verschiedene Wasch- und Reinigungsmittel Bildrechte: © fredredhat - Fotolia.com

Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt. Das Angebot an unterschiedlichen Produkten für vielfältige Verwendungszwecke ist inzwischen kaum zu überschauen. In den Erzeugnissen ist eine ebenso große Anzahl an unterschiedlichen Inhaltsstoffen enthalten. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES überprüft daher jährlich an über 500 Produkten die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.

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Zahlen, Daten, Fakten

  • Jährlich werden circa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmitteln an private Haushalte in Deutschland verkauft, in denen allein circa 20 Millionen Tonnen Wäsche mit 630.000 Tonnen Waschmittel gewaschen werden.

  • Wasch- und Reinigungsmittel haben ein Marktvolumen von circa 5 Milliarden Euro in Deutschland, weltweit circa 130 Milliarden US Dollar.

  • Zur Herstellung/Abfüllung/Vertrieb sind circa 21.500 Beschäftigte in circa 135 Betrieben beschäftigt.

Jährlicher Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Tonnen:
Waschmittel 630.000
Weichspüler und Waschhilfsmittel
220.000
Maschinengeschirrspülmittel 175.000
Handgeschirrspülmittel 140.000
Sonstige Reinigungs- und Pflegemittel
320.000

Rechtliche Anforderungen

Wasch- und Reinigungsmittel sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und dürfen damit nicht geeignet sein, die Gesundheit der Verbraucher bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu schädigen.

Gleichzeitig unterliegen diese Produkte dem nationalen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), das in seinen Vorgaben auf die europäische Detergenzien-Verordnung (VO (EG) 648/2004) verweist. In dieser Verordnung ist die grundsätzliche Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmittel geregelt. Dies beinhaltet unter anderem:
  • Bezeichnung des Produktes
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers bzw. Inverkehrbringers
  • Kennzeichnung von Inhaltsstoffen (zum Beispiel Tenside, Konservierungsstoffe, Duftstoffe)
  • Anwendungshinweise und besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Dosieranleitungen (zum Beispiel bei Waschmittel oder Maschinengeschirrspülmittel)

Damit wird eine umfassende Verbraucherinformation ermöglicht. Insbesondere die Angabe von Konservierungs- und Duftstoffen mit allergischem Potential (ähnlich wie bei kosmetischen Mitteln) kann für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig sein.

Im Hinblick auf die stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung sind viele Vorschriften, auch aus dem Bereich der Chemikalien- und Gefahrstoff- und Produktüberwachung, relevant.

Datenblatt für die Öffentlichkeit

Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sind nach der Detergenzien-Verordnung außerdem dazu verpflichtet, bei Abgabe ihrer Produkte an die Allgemeinheit, ein Datenblatt für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Link zu der entsprechenden Website, auf der das Datenblatt verfügbar ist, ist auf dem Produkt anzugeben. Der Zugang zu der Website darf keinerlei Beschränkung oder Bedingung unterliegen und ihr Inhalt ist auf dem neuesten Stand zu halten.

Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Angabe nur bestimmter Inhaltsstoffe auf dem Erzeugnis stellt das Datenblatt für die Öffentlichkeit eine Auflistung aller Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge entsprechend ihres Gewichtsanteils dar. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt nach der INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Es ist somit vergleichbar mit der Bestandteilsliste eines kosmetischen Mittels. Insbesondere für Allergiker ist dies eine deutliche Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Wasch- oder Reinigungsmittels.

Beschränkung von Inhaltsstoffen

Eine Reglementierung des Einsatzes von bestimmten Inhaltsstoffen besteht lediglich für phosphorhaltige Verbindungen in Waschmitteln beziehungsweise Maschinengeschirrspülmitteln. Hier dürfen phosphorhaltige Verbindungen, wie Phosphate oder Phosphonate, nur zu einem bestimmten Anteil enthalten sein. Hintergrund ist die Vermeidung des übermäßigen Eintrages von phosphorhaltigen Verbindungen in die Umwelt. Dies kann, aufgrund ihre Düngewirkung, unter anderem zu einem erhöhten Algenwachstum in Gewässern führen. Durch das übermäßige Pflanzenwachstum und dadurch hervorgerufene Fäulnisprozess kommt es zu einer Sauerstoffverarmung. Diesen Prozess wird Eutrophierung genannt und führt zu einem "Umkippen" des Gewässers und einem Ausbilden lebensfeindlicher Bedingungen.

Weitere Beschränkungen von Inhaltsstoffen ergeben sich aus den chemikalienrechtlichen bzw. gefahrstoffrechtlichen Bestimmungen sowie der Produktüberwachung nach den europäischen Verordnungen VO (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) und VO (EG) 1907/2006 (REACH).

Beispielweise dürfen kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische (krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende) Inhaltsstoffe nicht in Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten sein.

Untersuchungen im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES werden Wasch- und Reinigungsmittel jeglicher Art auf ihre Konformität mit den jeweiligen rechtlichen Vorhaben hin überprüft. Dies beinhaltet unter anderem die Überprüfung der Kennzeichnung durch analytische Untersuchung der Inhaltsstoffe beziehungsweise insbesondere bei Produkten mit einem erhöhten Gefahrenpotential - zum Beispiel stark sauren oder stark alkalischen Reinigern sowie Produkten die Lösungsmittel enthalten – die Überprüfung auf gegebenenfalls erforderliche Warnhinweise.


Gefahrensymbole auf Reinigungsmitteln Bildrechte: © fineart-collection - stock.adobe.com
Gefahrensymbole auf Reinigungsmitteln

Dabei werden pro Jahr circa 500 Produkte untersucht. Dies beinhaltet circa 3000 Untersuchungen mit circa 80.000 Ergebnisse an circa 600 Analyten.

Die Untersuchung erfolgt dabei für alle sieben norddeutschen Bundesländer – Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.

Aufgrund der hohen Probenzahl, der Vielzahl der Untersuchungen und des großen Analytenspektrums hat das Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg einen großen Standortvorteil und somit ein Alleinstellungsmerkmal in Norddeutschland.

Die Untersuchung von Wasch- und Reinigungsmittel zeigt dabei eine überdurchschnittlich hohe Beanstandungsquote von 20-25 Prozent, im Maximum sogar bis zu 35 Prozent.

Mittlerweile ist das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg auch über den norddeutschen Raum hinaus tätig und führt Untersuchungen an Wasch- und Reinigungsmittel in Amtshilfe für weitere Bundesländer durch. Auch werden in Amtshilfe andere Produkte, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, untersucht.

Beispiele für Kooperationen und Untersuchungen in Amtshilfe:

Weitere Aufgaben des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg im Bereich Wasch- und Reinigungsmittel sind unter anderem die Beratung des Umweltbundesamts bei Fragestellungen hinsichtlich der Analytik von Wasch- und Reinigungsmittel, Beratung und Austausch mit anderen amtlichen Überwachungs- oder Vollzugsbehörden sowie Vorträge auf nationalen Symposien.

Tipps und Tricks:

  • Dosieren Sie genau gemäß den Anwendungshinweisen, das schont die Umwelt.
  • Wenden Sie das Produkt genau entsprechend der Gebrauchsanweisung an, das schont Ihre Gesundheit.
  • Ziehen Sie Schutzhandschuhe an, wenn Sie unter empfindlicher oder trockener Haut leiden.
  • Für Allergiker: es gibt auch duftstofffreie Produkte. Beachten Sie die Angaben auf der Verpackung!

Informieren Sie sich im Internet auf den Webseiten zu den einzelnen Produkten über ihre genaue Zusammensetzung. Sie erfahren dort, welche speziellen Inhaltsstoffe die einzelnen Reiniger enthalten, denn nicht alle Bestandteile müssen auf der Verpackung genannt werden.


Weiterführende Informationen:

Quellen:

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