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Reiniger für Displays und Monitore von Smartphone, Laptop und Fernseher – alles klar?

LAVES untersucht Reiniger für Unterhaltungselektronik auf Lösungsmittel, Konservierungsstoffe und Tenside


Person reinigt einen Laptop Bildrechte: lev dolgachov

Fingertapser auf dem Laptopmonitor, Wischspuren auf dem Smartphone-Display oder Fliegendreck auf dem Fernseher – auch die Fläche von Unterhaltungselektronik muss von Zeit zu Zeit mal gereinigt werden. Dafür stehen im Handel zahlreiche Reiniger zur Verfügung. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat in den vergangenen Jahren wiederholt Reiniger für Unterhaltungselektronik analysiert und auf Mängel nach den rechtlichen Vorgaben hin untersucht.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Institut für Bedarfsgegenstände wurden im Jahr 2021 und 2022 insgesamt 22 Proben Reiniger für Unterhaltungselektronik vor allem auf Lösungsmittel, Konservierungsstoffe und enthaltene Tenside hin untersucht: 14 verschiedene Reiniger von 10 unterschiedlichen Herstellern.

Grundsätzlich sind Konservierungsstoffe und Tenside nach der europäischen Detergenzien-Verordnung (VO (EG) 648/2004) auf dem Produkt deklarationspflichtig. Konservierungsstoffe (unabhängig vom Gehalt) mit der Bezeichnung des jeweiligen Konservierungsstoffes (beispielsweise Phenoxyethanol oder Methylisothiazolinon) und Tenside (ab einem Gehalt von 0,2 Prozent) mit der Tensidgruppe und dem Gehaltsbereich (zum Beispiel unter fünf Prozent anionische Tenside).

Lösungsmittel sind dahingegen nicht deklarationspflichtig auf dem Produkt.

Knapp die Hälfte aller Produkte musste bemängelt werden, vielfach aufgrund von Kennzeichnungsmängeln, vor allem bei der Auflistung der Inhaltsstoffe auf dem Produkt oder im „Datenblatt für die Öffentlichkeit“.

Datenblatt für die Öffentlichkeit

Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sind nach der Detergenzien-Verordnung dazu verpflichtet, bei Abgabe ihrer Produkte an die Allgemeinheit, ein Datenblatt für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Link zu der entsprechenden Website, auf der das Datenblatt verfügbar ist, ist auf dem Produkt anzugeben. Der Zugang zu der Website darf keinerlei Beschränkung oder Bedingung unterliegen und ihr Inhalt ist auf dem neuesten Stand zu halten.

Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Angabe nur bestimmter Inhaltsstoffe auf dem Erzeugnis stellt das Datenblatt für die Öffentlichkeit eine Auflistung aller Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge entsprechend ihres Gewichtsanteils dar. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt nach der INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Es ist somit vergleichbar mit der Bestandteilsliste eines kosmetischen Mittels. Insbesondere für Allergiker ist dies eine deutliche Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Wasch- oder Reinigungsmittels.

Tipps und Tricks:

Eine gute und kostengünstige Alternative ist es, das Display (egal ob von Monitor, Fernseher oder Smartphone) einfach mit einem trockenen, weichen Mikrofasertuch (zum Beispiel einem trockenen Brillenputztuch) zu reinigen, gegebenenfalls leicht angefeuchtet mit etwas Wasser. Gerade beim Smartphone sollte auf häufige Reinigung mit Seife oder Alkohol verzichtet werden, da dies die fettabweisende (oleophobe) Beschichtung des Touchdisplays – welche dafür sorgt, dass sich dort Fingerabdrücke nicht festsetzen – allmählich verringert. Eine Desinfektion, beispielsweise mit einem feuchten, alkoholhaltigen Brillenputztuch, sollte nur äußerst selten erfolgen.

Weiterführende Informationen:

Rechtliche Vorgaben für Wasch- und Reinigungsmittel

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