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Fachdezernat Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst

Ein Aufgabenschwerpunkt der Tierarzneimittelüberwachung ist die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken. Die regelmäßige Kontrolle dieser Betriebe erfolgt im Rahmen eines bundeseinheitlich für die Arzneimittelüberwachung festgelegten Qualitätsmanagementsystems. Zweck dieser Inspektionen ist die Prüfung, ob in den tierärztlichen Praxen die arzneimittelrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen sowie die einschlägigen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes eingehalten werden.

Seit 2009 ist das LAVES für die Überwachung der Einführer, Hersteller, Prüflabore und Großhändler von immunologischen Tierarzneimitteln und In-vitro-Diagnostika gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes zuständig. Immunologische Tierarzneimittel schließen neben Tierimpfstoffen bestimmte Sera und Antigene zur Anwendung bei Tieren ein. Des Weiteren ist das LAVES auch für die Überwachung von veterinärmedizinischtechnischen Produkten zuständig.

Das Antibiotikaminimierungskonzept wurde in den Jahren 2015 bis 2021 als ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Tierarzneimittelüberwachung mit Prüfung von Maßnahmenplänen und Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen. Zur Bewältigung der Aufgabe wurde durch das LAVES die „Minimi“ Datenbank geschaffen. Die Datenbank dient der Verwaltung, Prüfung und Dokumentation der jährlich anfallenden Maßnahmenpläne und der Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben und Nutztierarten.

2022 ist die Zuständigkeit der Antibiotikaminimierung in Niedersachsen zu den Kommunen gewechselt. Die „Minimi“ Datenbank wird seither den Kommunen durch das LAVES zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. Januar 2025 liegt in Niedersachsen die Grundzuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes wieder beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können (Optionsmodell). Das LAVES steht neben der Prüfung von Maßnahmenplänen und der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben weiterhin den Landkreisen und kreisfreien Städten als Beratungsstelle für Fragen zur Antibiotikaminimierung, den Support und die Datenpflege der „Minimi“ Datenbank zur Verfügung.

Der Rückstandskontrolldienst nimmt landesweit eine koordinierende, beratende und auswertende Funktion bezüglich der Rückstandsüberwachung wahr. Eine zentrale Aufgabe des Rückstandskontrolldienstes ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans. Hierbei bewährt sich die enge Verzahnung mit der Tierarzneimittelüberwachung. Der Rückstandskontrolldienst übernimmt vielfach auch koordinierende Funktionen in Krisenzeiten oder bei landesweiten Untersuchungsprogrammen.

In Dezernat 23 ist darüber hinaus die Niedersächsische Kontaktstelle Internethandel angesiedelt. Diese wurde für die Zusammenarbeit mit der im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ansässigen, länderfinanzierten Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ (G@ZIELT) im LAVES eingerichtet. Ziel dieser Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist es, einen Marktplatz im Internet zu schaffen, der eine ähnlich hohe Produktsicherheit wie der konventionelle Handel bietet.

Zu den weiteren Aufgaben des Dezernats gehören unter anderem:

  • operative Beratung im Bereich des Vollzugs der Lebensmittel- und Tabakerzeugnisüberwachung
  • amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  • amtliche Anerkennung und Erteilung der Nutzungsgenehmigung für natürliches Mineralwasser
  • Zulassung von Ausnahmen nach dem vorläufigen Biergesetz
  • Erteilung einer Prüfungsnummer nach der Verordnung über bestimmte alkoholische Getränke
  • Genehmigungen der Herstellung von Nitritpökelsalz und jodierten Kochsalzersatz und von diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder bilanzierte Diäten inklusive Säuglings- und Kleinkindnahrung
  • Zulassung von Bestrahlungsanlagen inklusive Lebensmittelbestrahlungen
  • Registrierung von Betrieben nach dem Tabakerzeugnisgesetz


Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dez. Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst

Postfach 9262

26140 Oldenburg

Tel.: 0441/ 5 70 26-0

Fax: 0441/ 5 70 26-179

poststelle@laves.niedersachsen.de

Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibung des Dez. Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst

Foto des Haupteingangs der LAVES-Zentrale am Stau 75 in Oldenburg   Bildrechte: © LAVES

LAVES-Zentrale

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