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Kontaktstelle Internethandel

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Überwachung des Internethandels

Bei den 16 bis 74-jährigen Deutschen sind 82 Prozent regelmäßige Internetnutzer und damit mehr als die Europäer im Durchschnitt.
Sie nutzen das Internet um beispielsweise Nachrichten abzurufen und zum Einkaufen. Beim Online-Shopping liegen sie mit 80 Prozent der Internetnutzer weit über dem EU-Durchschnitt von 63 Prozent1. Auch der Handel von Lebensmitteln, Kosmetik und Bedarfsgegenständen im Internet nimmt stetig zu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher liegt der größte Vorteil in der Unabhängigkeit von Ladenöffnungszeiten. Nur, wie sollen Betriebe kontrolliert werden, die für Verbraucher und Behörden nur virtuell erreichbar sind?

Die deutschen Überwachungsbehörden haben diese neue Herausforderung in der Überwachung erkannt und in einem Pilotprojekt zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und zehn Bundesländern neue Kontrollkonzepte erarbeitet. Mit einer Verwaltungsvereinbarung wurde eine länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT geschaffen, die im BVL ihren Sitz hat. Ziel dieser Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist es, einen Marktplatz im Internet zu schaffen, der eine ähnlich hohe Produktsicherheit wie der konventionelle Handel bietet.

Aufgabe der Zentralstelle ist es in erster Linie, Recherchen zur Überwachung des Internethandels durchzuführen. Die Zentralstelle nutzt für ihre Recherchen spezielle Hard- und Software, um sich unerkannt und effizient im Netz bewegen zu können.

Unternehmensrecherche

In der EU ansässige Lebensmittelunternehmer müssen sich bei der zuständigen Überwachungsbehörde registrieren lassen. Viele Internethändler wissen gar nicht, dass sie sich bei den Behörden registrieren lassen müssen, wenn sie mit Lebensmitteln handeln. Dadurch sind diese Lebensmittelunternehmen den zuständigen Überwachungsbehörden nicht bekannt und werden somit nicht von der Lebensmittelkontrolle erfasst.

Das Bundeszentralamt für Steuern generiert regelmäßig automatisch Daten über unternehmerische Tätigkeiten im Internet. Mittels geeigneter Stichworte werden für die Lebensmittelüberwachung relevante Daten herausgefiltert und zur Überprüfung der Registrierungspflicht an die Bundesländer weitergeleitet. Lebensmittelunternehmer, die im Internet tätig sind und die den Überwachungsbehörden bisher noch nicht bekannt waren, werden so aufgespürt und unter das Dach der Lebensmittelkontrolle geholt.

Produktrecherche

Ziel der produktbezogenen Recherchen ist es, Angebote risikobehafteter Erzeugnisse zu identifizieren, die Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen können und deren Anbieter den zuständigen Behörden zu melden. Diese ergreifen daraufhin gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Veranlassung der Löschung des betreffenden Angebots im Internet.

In 2014 wurden erstmals Schwerpunkte für die Recherchen des BVL in einem Jahresplan festgelegt. Es wurden Anbieterübersichten zu folgenden Themen im Internet recherchiert: Versandhandel von frischem Fleisch und frischem Fisch, Tätowiermittel, Algenprodukte und Zahnbleichmittel.
Das Jahresplan-Programm „Versandhandel von frischem Fleisch und frischem Fisch“ wurde bereits abschließend ausgewertet. Der Fokus lag auf der Einhaltung der Kühlkette beim Versand dieser Produkte. In Niedersachsen wurden auf Grundlage der Rechercheergebnisse 18 Betriebskontrollen durchgeführt, bei denen keine erheblichen Mängel in Bezug auf das Versandsystem von kühlpflichtigen Lebensmitteln festgestellt werden konnten. Bundesweit wurden in insgesamt sieben Fällen aufgrund der durchgeführten Betriebskontrollen, Probenuntersuchungen und Testkäufe Beanstandungen bezüglich einer nicht sichergestellten Kühlkette ausgesprochen.

Verbraucher sollten die Annahme nicht ausreichend gekühlter Lebensmittel verweigern. Darüber hinaus können sie das Lebensmittelüberwachungsamt in ihrer Stadt beziehungsweise ihrem Kreis informieren.

Niedersächsische Kontaktstelle Internethandel

Für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern haben die Bundesländer jeweils eine Kontaktstelle gegenüber G@ZIELT benannt. In Niedersachsen ist diese Kontaktstelle im LAVES angesiedelt. Sie nimmt die Datenlieferungen (Rechercheergebnisse) der Zentralstelle entgegen und leitet die Daten nach einer entsprechenden Aufbereitung an die betroffenen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden weiter. Darüber hinaus berät sie die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Fragen der Überwachung des Internethandels und bündelt Daten für die Zentralstelle sowie für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).


Weiterführende Informationen zum Thema:
Links zu den Flyern des BVL für Verbraucher und Unternehmer:


1 Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2015 Länderprofil Deutschland https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/scoreboard/germany, aufgerufen am 11.06.2015. Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft („Digital Economy and Society Index") (DESI) ist ein aus verschiedenen Indikatoren zusammengesetzter Index, der von der Europäischen Kommission (GD CNECT) entwickelt wurde, um die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft in den EU-Ländern bewerten zu können. In dem Indexwert sind Daten zu folgenden fünf Bereichen erfasst: Konnektivität, Humanressourcen, Internetnutzung, Integration der Digitaltechnik und digitale öffentliche Dienste. Weitere Erläuterungen zum DESI siehe: http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-agenda-scoreboard
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