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LAVES stellt fest: Schadstoffe in Arbeitshandschuhen

Presseinformation Nr. 051 vom 22.08.2005


Schadstoffe in Arbeitshandschuhen, die eigentlich schützen sollen: Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden 35 Arbeitshandschuhe aus Leder und Textil untersucht. Bei 14 untersuchten Arbeitshandschuhen lag dabei der Chrom (VI)-gehalt höher als nach Europäischer Norm (EN 420) vorgegeben; danach soll der Chrom (VI)-gehalt einen Wert von 10 mg/kg nicht überschreiten.

Die 14 bemängelten Arbeitshandschuhe wiesen einen Chrom(V)-gehalt von 12,2 bis 50,7 mg/kg auf. In elf Arbeitshandschuhen fand sich ein Chrom (VI)-gehalt von unter 10 mg/kg, bei zehn Arbeitshandschuhen war kein Chrom (VI)-gehalt nachweisbar.

Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Gefahrenstoffen werden Chrom (VI)-Verbindungen als krebserregend eingestuft (Kategorie II). Um das gesundheitliche Risiko abzuschätzen, ist neben der Konzentration des Stoffes auch die Art der Aufnahme, z. B. über die Lunge oder über die verletzte Haut wichtig.

Das IfB LG des LAVES rät beim Kauf von Arbeitshandschuhen unter anderem, kritisch zu sein, wenn die Ware aus sehr viel unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt ist (z. B. jeder Finger mit andersfarbigen Textilresten gefüttert). Hier besteht die Gefahr, dass nicht alle Materialien auf die gültigen gesetzlichen Bestimmungen hin überprüft wurden. Bei Kontakt mit Zement und kalkhaltigem Material sollten qualitativ hochwertige Handschuhe genutzt werden, die vollständig gefüttert sind. Das mindert die Gefahr einer Kontamination (sogenannte Berufskrankheit ,,Maurerkrätze") und andererseits eine weitere Bildung von Chrom (VI) unter Einwirkung von Kalk.

Weitere Informationen des LAVES zu diesem Thema und Tipps beim Kauf von Arbeitshandschuhen finden Sie hier.

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