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Nestlinge nicht mitnehmen: Tierschutzdienst des LAVES rät zu vorsichtigem Umgang mit Jungtieren

Presseinformation Nr. 7 vom 17. März 2008


Das Frühjahr ist die Zeit der Tierkinder: Beim Umgang mit vermeintlich verlassenen und hilflosen Tierkindern ist große Vorsicht angebracht. Darauf weist der Tierschutzdienst des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hin. Denn wohlmeinende Spaziergänger machen immer wieder den Fehler und nehmen sie mit. Vor allem junge Feldhasen, die ohne das Muttertier allein auf Wiesen oder Feldern hocken, werden irrtümlich für Waisen gehalten. Dieses Verhalten ist für Feldhasen jedoch normal. Die Jungen sind Nestflüchter und werden nur ein- bis zweimal täglich - meist in der Dämmerung – von der Mutter gesäugt.

Besteht der begründete Verdacht, dass das Tier tatsächlich verwaist ist, sollte es erst über einen längeren Zeitraum beobachtet und auf keinen Fall berührt werden. Denn häufig säugen die Hasenmütter ihre Jungen nicht mehr, wenn sie menschlichen Geruch an sich tragen. "Nur ein offensichtlich krankes, verletztes oder nachweislich verwaistes Tier ist hilfebedürftig", betont Dr. Sabine Petermann vom Tierschutzdienst des LAVES. Ein weiteres Problem seien freilaufende Hunde, die die Tiere aufstöbern und apportieren. Deshalb sollen sie während der Brut- und Setzzeit angeleint ausgeführt werden. In freier Landschaft ist das Anleinen während dieser Zeit sogar rechtlich vorgeschrieben. Bringt ein Hund doch mal ein Jungtier an und ist es unverletzt, sollte es möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo es aufgefunden wurde. Nur wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen gerechtfertigt und erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass Hasen dem Jagdrecht unterliegen. Daher muss unbedingt der örtlich zuständige Jäger informiert werden. Ist die Adresse nicht bekannt, kann die Gemeinde oder die Polizei behilflich sein.

Viele Vögel wie Amseln, Drosseln oder Meisen haben jetzt Brutsaison. Bei den Jungvögeln wird zwischen Nestlingen (unbefiedert) und Ästlingen (befiedert, flüchtig) unterschieden. Wer einen Nestling findet, solle diesen zunächst ins eigene Nest zurücksetzen, empfiehlt der LAVES-Tierschutzdienst. "Die Sorge, dass die Tiere nicht mehr von den Elterntieren versorgt werden, ist meist unbegründet. Der Fütterungsreflex erlischt erst nach einigen Tagen", sagt Dr. Petermann. Trotzdem müsse aus größerer Entfernung beobachtet werden, ob in den nächsten zwei Stunden eine Fütterung erfolgt. Ist dies nicht der Fall, ist eine Handaufzucht vertretbar. Ästlinge sind aufgrund ihrer bereits ausreichenden Befiederung nicht mehr auf die Nestwärme angewiesen, wohl aber auf die Fütterung durch die Elterntiere. Diese erfolgt mitunter auch am Boden. Auch hier ist es ratsam, erst eine Weile abzuwarten, ob das Tier noch versorgt wird.

Eine künstliche Aufzucht bedeutet für das Tier oftmals den Verlust natürlicher artspezifischer Verhaltensweisen. Das macht ein späteres Leben in freier Wildbahn schwierig oder sogar unmöglich. Die Pflege und Aufzucht eines Wildtieres gehört deshalb in fachkundige Hände wie Pflege- und Aufzuchtstationen, Tierschutzvereine oder Naturschutzbehörden. Ist das Tier verletzt, bringt man es am Besten zum Tierarzt.

Link:
Bitte an Hundebesitzer: Setz- und Brutzeiten beachten (Presseinformation des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 28.03.2008)

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