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Antibiotikarückstände: Keine Beanstandungen bei Fischen und Fischereierzeugnissen aus der Aquakultur

LAVES-Presseinformation Nr. 007 vom 03. April 2012


Im Jahr 2011 wurden im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 486 Untersuchungen von Fischen und Fischereierzeugnissen aus der Aquakultur auf Antibiotika durchgeführt. Keine der untersuchten Proben musste beanstandet werden.

Vor dem Hintergrund der Überfischung der Meere, erfreuen sich Fische und Fischereierzeugnisse aus der Aquakultur weltweit immer größerer Beliebtheit. Bei Pangasien, Tilapien und Garnelen handelt es sich um typische Produkte dieses Wirtschaftszweiges. Für das diesjährige Osterfest wird traditionell wieder eine stark ansteigende Nachfrage dieser Lebensmittel erwartet.

Im Zusammenhang mit der Aquakultur-Produktion dieser Tiere ist gelegentlich über mangelhafte Haltungsbedingungen und den damit häufig einhergehenden Missbrauch von Antibiotika die Rede. Insbesondere die nichterlaubte Anwendung z. B. als Wachstumsbeschleuniger oder die Nichteinhaltung von Wartezeiten nach der Anwendung von Antibiotika können zu Rückständen dieser Substanzen und/oder ihrer Abbauprodukte in Fischen und Fischereierzeugnissen führen.

Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung im IFF Cuxhaven besonders effektive massenspektrometrische Untersuchungsmethoden etabliert, welche die simultane Analyse von Proben auf eine Vielzahl von Wirkstoffen und deren Abbauprodukte in nur einem Untersuchungsgang ermöglichen. Dies führt zu einem verbesserten Nachweis dieser Wirkstoffe in Fischen und Fischereierzeugnissen.

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