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Tierversuche

Zu den Aufgaben des LAVES im Tierschutz gehört auch die Bearbeitung von Tierversuchsanträgen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens unterliegt den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung.

Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird die zuständige Behörde von einer Sachverständigen-Kommission unterstützt und beraten, so gibt es § 15 des Tierschutzgesetzes vor. In Niedersachsen gibt es drei dieser sogenannten Ethik-Kommissionen. Sie sind jeweils mit sechs Mitgliedern besetzt (alle berufenen Mitglieder haben mindestens eine Stellvertretung):

  • zwei Vertreter*innen universitärer Einrichtungen,
  • zwei Vertreter*innen von sonstigen Forschungseinrichtungen und
  • zwei Vertreter*innen von Tierschutzorganisationen.

Damit sind die Bedingungen für die Zusammensetzung der Kommissionen – wie sie der § 42 der Tierschutz-Versuchstier-Verordnung vorgibt – erfüllt.

Die Mehrheit der Mitglieder verfügt bei ihrer Berufung über den Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung.

Als Vertreter*innen von Tierschutzorganisationen werden nur Mitglieder, von Vorschlagslisten solcher Tierschutzorganisationen ernannt, die nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend, sondern vorwiegend Ziele des Tierschutzes fördern und diese Ziele in der Satzung im Einzelnen beschrieben haben. Aus den Vorschlagslisten der Tierschutzorganisationen werden Mitglieder ausgewählt, die auf Grund ihrer Erfahrung zur Beurteilung von Tierschutzfragen geeignet sind.

Die Mitglieder der Ethik-Kommissionen arbeiten ehrenamtlich und die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die aktuellen Formulare finden Sie auf unserer Seite unter „Service“ unter Anträge, Formulare, Info- und Merkblätter – Tierversuche.

Hinweise zur Nichttechnischen Projektzusammenfassung finden Sie auf Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Kontakt:

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 33 - Tierschutzdienst
Postfach 92 62
26140 Oldenburg

Tel.: 04 41 / 5 70 26-0
Fax: 04 41 / 5 70 26-179
Dezernat33@laves.niedersachsen.de

Fachdezernat Tierschutzdienst

Dem Fachbereich Tierversuche des Tierschutzdienst obliegt die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen der Beantragung und Durchführung von Tierversuchen. mehr
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