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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren

Um eine Kennnummer zu erhalten, war eine fristgerechte Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhaltende bis spätestens zum 01.08.2024 erforderlich. Betriebe, die bisher keine Meldung abgegeben haben, sollten diese zeitnah nachholen.

Die THKG-Mitteilungsplattform steht Ihnen hier zur Verfügung. Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, damit seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden.

Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung/des Stalles sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind elektronisch im Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenso hochzuladen.

Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen („Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) anzugeben, in der die Tiere gehalten werden sollen.

Das LAVES nimmt die elektronischen Mitteilungen entgegen und erteilt entsprechend der vorgelegten Angaben und Nachweise nach Eingang der Mitteilung eine individuelle Kennnummer.


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