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Pflanzenschutzmittelrückstände in Kiwi?

Eine in Hälften geschnittene Kiwi isoliert auf weißem Hintergrund Bildrechte: © Anna Kucherova - stock.adobe.com
Kiwi

Insgesamt wurden 31 Kiwiproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände und die Düngemittelkontaminante Perchlorat im Jahr 2023 untersucht. Sechs Proben hiervon stammten aus Bioanbau. 15 Proben enthielten keine nachweisbaren Rückstände von Pestiziden. Höchstgehaltsüberschreitungen wurden nicht festgestellt.

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Kiwi – grünes Früchtchen mit Vitaminpower!

Ursprünglich stammt die Kiwi aus dem südlichen China, gelangte aber bereits 1904 nach Neuseeland, wo sie zunächst unter dem Namen „Chinesische Stachelbeere“ gezüchtet wurde, bevor sie den Namen Kiwi bekam, nach dem gleichnamigen Vogel und Wahrzeichens Neuseelands.

Kiwis sind Rankengewächse und gehören zu den Beerenfrüchten. Sie sind bis zu acht Zentimeter lang und haben eine braune, pelzige Schale. Das Fruchtfleisch ist grün und mit schwarzen Kernen durchzogen. Kiwis werden unreif geerntet und so in den Supermärkten angeboten. In diesem Zustand sind Kiwis im Kühlschrank noch einige Wochen haltbar. Bei Zimmertemperatur reifen die Früchte schnell nach und geben auf Fingerdruck ein wenig nach, wenn sie ausgereift sind.

Der Vitamin C-Gehalt von Kiwis ist beachtlich. Eine große Frucht kann den Tagesbedarf bereits decken. Zudem enthält die Frucht viele Mineralstoffe und das Eiweiß spaltende Enzym Actinidin. Kiwis sollten nicht im rohen Zustand mit Milchprodukten verarbeitet werden, da die Speise durch die Spaltung des Milcheiweißes nach wenigen Minuten bitter wird indem Peptide entstehen, die sonst bei bakteriellem Verderb auftreten. Das Enzym kann jedoch durch Hitzeeinwirkung zerstört und diese Spaltung verhindert werden.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2023 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES insgesamt 31 Kiwiproben, darunter sechs Proben aus Bioanbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände und auf die Düngemittelkontaminante Perchlorat untersucht.

Angegebene Herkunftsländer der Proben waren 22-mal Italien und neunmal Griechenland.

Unter den italienischen Kiwiproben waren auch sechs aus biologischem Anbau.

In zusammen 16 Proben (= 52 Prozent) wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, davon in zehn italienischen und in sechs griechischen Kiwiproben.

In den übrigen 15 Proben (= 48 Prozent), darunter fünf Bioproben, waren keine Pflanzenschutzmittelrückstände bestimmbar.

Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Abbildung eins dargestellt.

Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand

Wie Abbildung zwei zeigt, wurde in insgesamt zehn Proben (= 32 Prozent) mehr als ein Rückstand festgestellt. Bei den Proben mit Mehrfachrückständen handelte es sich um sechs Proben italienische und eine Probe griechische Kiwi mit jeweils zwei Rückständen sowie um drei griechische Kiwiproben mit jeweils drei Wirkstoffen.

Abbildung 2: Mehrfachrückstände in den Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 2: Mehrfachrückstände in den Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand

Bei der Untersuchung der Kiwiproben wurden sechs verschiedene Pflanzenschutzmittelrückstände und der aus Düngemitteln stammende Kontaminant Perchlorat nachgewiesen. Am häufigsten (vierzehnmal) war Fosetyl (Summe) in Form von Phosphonsäure in den Kiwiproben enthalten (siehe Abbildung drei), darunter auch in einer Probe aus Bioanbau in Italien.

Ein Phosphonsäurerückstand kann aus dem ehemals im Ökolandbau zulässigen Einsatz des Pflanzenstärkungsmittels Kaliumphosphonat, aus Blattdüngern oder aus dem im Ökoanbau in der EU nicht zugelassenen Fungizid Fosetyl-Al stammen. Analytisch lässt sich die Herkunft des Rückstands nicht nachweisen.

Rechtlich geregelt ist nach VO (EG) Nr. 396/2005 der Rückstand als Fosetyl-Al (Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl).

Gemäß Stellungnahme des „Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN)“ besteht kein hinreichender Verdacht, dass der Phosphonsäure-Nachweis auf einen unerlaubten Einsatz von Fosetyl-Al zurückzuführen ist, wenn, wie in der vorliegenden Kiwiprobe, kein Fosetyl nachgewiesen wurde. Somit war die Kiwiprobe als „Bio“ verkehrsfähig.

Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in den Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in den Kiwiproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand

Fazit:

Verglichen mit vielen anderen hier untersuchten Obstarten waren die Kiwiproben von 2023 relativ wenig mit Pflanzenschutzmittelrückständen behaftet. Auch wurden keine Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt.

Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln in folgendem Artikel:

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