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Pflanzenschutzmittelrückstände in Grünkohl

Ergebnisse des Jahres 2018


Im Jahr 2018 wurden 22 Proben frischer Grünkohl und 14 Proben tiefgefrorener (TK-) Grünkohl auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In jeweils 5 Proben waren keine Rückstände nachweisbar. In 3 Proben frischen Grünkohls und einer Probe TK-Grünkohl wurden Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. 2 Proben des frischen Grünkohls enthielten für deutschen Anbau unzulässige Wirkstoffe.

Im Jahr 2018 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES 22 Proben frischer Grünkohl, davon eine Probe aus ökologischem Landbau, sowie 14 Proben tiefgefrorener (TK-) Grünkohl, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Alle Proben frischer Grünkohl stammten aus deutscher Erzeugung, davon 20 Proben aus Niedersachsen und je eine Probe aus Anbau in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die TK-Grünkohlproben kamen siebenmal aus Deutschland und dreimal aus Belgien. Von 4 Proben TK-Grünkohl lagen keine Angaben des Ursprungslands vor. Gesetzlich ist diese Angabe nicht erforderlich.

In Abbildung 1 sind die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt.

In jeweils 5 Proben Grünkohl, frisch (= 23 %), darunter die Bioprobe, und 5 Proben Grünkohl, tiefgefroren (= 36 %) wurden keine Pestizidrückstände nachgewiesen.

Rückstände waren in 17 frischen Grünkohlproben (= 77 %) und in 9 TK-Grünkohlproben enthalten.

Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln wurden in 3 Proben frischen Grünkohls und in einer Probe tiefgefrorenem Grünkohl bestimmt.

Abbildung 1   Bildrechte: LVI OL FB 41 (Dr. Ralph Kombal) 2019
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Grünkohlproben; berücksichtigt wurden Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Alle drei Proben frischen Grünkohls mit überhöhten Rückstandskonzentrationen kamen von niedersächsischen Erzeugern.

Bei der ersten Probe lag eine ungesicherte Höchstgehaltsüberschreitung des Insektizids Indoxacarb (Summe) vor. Aufgrund der analytischen Messunsicherheit entsprach der bestimmte Gehalt in der Probe jedoch noch der Höchstgehaltsregelung.

In der zweiten Probe lag die Konzentration des Fungizids Metrafenon gesichert oberhalb des Höchstgehalts.

In der dritten Probe wurden gesicherte Höchstgehaltsüberschreitungen des Herbizids Fluazifop (Gesamt) sowie der beiden Insektizide Dimethoat und Omethoat festgestellt.

Da Metrafenon, Dimethoat und Omethoat in Deutschland für Grünkohlkulturen unzulässig sind, wurde zusätzlich das Pflanzenschutzamt gebeten zu prüfen, ob es sich hier um unzulässige Anwendungen gehandelt hat.

Von den 9 Proben TK-Grünkohl, in denen Pestizidrückstände nachgewiesen wurden, war in einer Probe aus Belgien eine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung des Herbizids Fluazifop (Gesamt) messbar.

In Abbildung 2 ist die Anzahl der Rückstände in den Proben dargestellt.



Abbildung 2   Bildrechte: LVI OL FB 41 (Dr. Ralph Kombal) 2019
Abbildung 2: Anzahl der Mehrfachrückstände in den Grünkohlproben; berücksichtigt wurden Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

In 18 Grünkohlproben (= 50 %), davon 14 Proben frischer Grünkohl und 4 Proben TK-Grünkohl wurden Mehrfachrückstände, das heißt mehr als ein Pestizidwirkstoff oder Metabolit bestimmt. Während in den frischen Grünkohlproben bis zu maximal 8 Rückstände festgestellt wurden, waren in den TK-Grünkohlproben nur maximal 2 Pestizidrückstände nachweisbar.

Möglicherweise beruht der Unterschied darauf, dass der tiefgefrorene Grünkohl vor dem Frosten noch geschnitten und gewaschen wird, sowie Blattstiele entfernt werden. Dadurch könnten bestimmte Pflanzenschutzmittelrückstände reduziert werden.

In Abbildung 3 ist die Häufigkeit der nachgewiesenen Rückstände abgebildet.

Insgesamt waren 23 verschiedene Pestizidrückstände in den Proben bestimmbar. Am häufigsten waren das Herbizid Pendimethalin (10-mal), das Fungizid Pyraclostrobin (10-mal) und das Insektizid Spirotetramat (Summe) (9-mal) in den Proben enthalten.

Abbildung 3   Bildrechte: LVI OL FB 41 (Dr. Ralph Kombal) 2019
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in den Grünkohlproben; berücksichtigt wurden Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Fazit:

Nur etwa ein Viertel der frischen Grünkohlproben und gut ein Drittel der tiefgefrorenen (TK-) Grünkohlproben waren 2018 ohne nachweisbare Rückstände. Die Hälfte aller Grünkohlproben wies Mehrfachrückstände von bis zu maximal 9 Pestiziden auf. In zusammen 3 Grünkohlproben wurden gesicherte Höchstgehaltsüberschreitungen und in 2 Proben in Deutschland unzulässige Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. Insgesamt ähnelt das Untersuchungsergebnis von 2018 demjenigen von 2016. Auch damals wurden sowohl Höchstgehaltsüberschreitungen als auch Rückstände unzulässiger Wirkstoffe in frischem Grünkohl festgestellt.

Grünkohlbeet   Bildrechte: LVI OL FB 41 2009

Grünkohlbeet

Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie in folgendem Artikel:

Weitere Informationen:

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