Erzeugung von Eiern - Bodenhaltung
Wenn Eier unter der Angabe "Eier aus Bodenhaltung" vermarktet werden sollen, müssen bestimmte Haltungsbedingungen erfüllt sein. Die Besatzdichte darf nicht höher als neun Hennen pro m² nutzbarer Fläche betragen, wobei die nutzbare Fläche in maximal 4 frei zugänglichen Ebenen angeordnet sein kann. Alle Anlagen müssen über eine Mindestausstattung an Futtertrögen, Tränken, Legenestern und Sitzstangen verfügen. Außerdem muss ein Drittel der Stallbodenfläche als Einstreufläche dienen.
klassische Bodenhaltung mit Scharraum und erhöhter Kotgrube