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Speiseeis von niedersächsischen Herstellern: überregional gefragt, im LAVES untersucht

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Leckeres Eis gibt es nicht nur in der Eisdiele um die Ecke, sondern auch in etlichen Variationen als Fertigpackung im Handel. Was viele nicht wissen: viele dieser Speiseeise werden in Niedersachsen produziert. Mehrere große Hersteller, die ihre Kreationen überregional vertreiben, sind hier ansässig. Darüber hinaus gibt es kleinere Betriebe, die ihr Eis beispielsweise für Restaurants, Eiscafés oder Melkhüser produzieren.

Eis von niedersächsischen Produzenten ist überregional gefragt. Doch ist beim Eis „made in Niedersachsen“ auch alles in Ordnung? In den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig/Hannover des LAVES wird unter anderem die Kennzeichnung überprüft und die Zusammensetzung niedersächsischer Speiseeisproben untersucht.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2021 wurden im LVI Oldenburg und LVI Braunschweig/Hannover insgesamt 59 Speiseeisproben von niedersächsischen Herstellern untersucht. Davon wurden 19 Proben direkt beim Hersteller entnommen. Die übrigen Proben stammten aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Sämtliche Proben wurden als Fertigpackung in den Verkehr gebracht.

43 Speiseeise bestanden aus Eis mit weiteren Zutaten wie Sauce, Früchten und/oder Schokostückchen. 16 Eise bestanden nur aus einer Sorte Speiseeis, im Einzelnen handelte es sich um folgende Sorten:

  • zweimal Vanilleeis
  • einmal Vanillemilcheis
  • einmal Vanilleeiscreme
  • zweimal Eis mit Kaugummigeschmack
  • einmal Eis mit Waldmeistergeschmack
  • dreimal Mangoeis
  • einmal Zitroneneis
  • einmal Erdbeereis
  • einmal Haselnusseis
  • einmal Zimteiscreme
  • einmal Erdbeersorbet
  • einmal Fruchteis (mit vier verschiedenen Geschmacksrichtungen).

Leitsätze für Speiseeis

Die Zusammensetzung von Speiseeis ist in den Leitsätzen für Speiseeis beschrieben. Beispielsweise enthält ein Fruchteis keinen Zusatz von Fett, eine Eiscreme hingegen muss mindestens zehn Prozent Milchfett enthalten. Ein Milcheis mindestens 70 Prozent Milch (entspricht mindestens 2,45 Prozent Milchfett - ausgehend von Vollmilch mit einem Mindestfettgehalt von 3,5 Prozent).

Untersuchungsergebnisse

Untersucht wurde in den Proben zunächst einmal die Kennzeichnung und die Richtigkeit der Nährwertkennzeichnung. Das heißt, ob die Zucker-, Fett- und Eiweißgehalte in den erlaubten Grenzen liegen. Des Weiteren wurden die Zusammensetzung und wertgebende Bestandteile überprüft - beispielsweise, ob ein Vanilleeis auch echtes Vanillearoma enthält.

In 45 der 59 Proben wurden keine Mängel festgestellt - das entspricht 76 Prozent. Bei den 14 Proben, die Mängel aufwiesen, handelte es sich meist lediglich um Kennzeichnungsmängel. Beispielsweise reicht die Angabe „Karottenextrakt“ oder „Gemüsekonzentrate“ im Zutatenverzeichnis nicht aus. Solche Produkte werden in der Regel zum Färben der Speiseeise verwendet, in diesen Fällen muss die Zutat durch die Angabe „färbendes Lebensmittel“ ergänzt werden.

Einige Proben entsprachen aufgrund von irreführenden Angaben nicht den rechtlichen Vorgaben. Zum Beispiel enthielt das Vanillemilcheis kein echtes Vanillearoma. Die Bezeichnung „Vanillemilcheis“ wurde als irreführend beurteilt, da nach den Leitsätzen ein Vanille(milch)eis ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma hergestellt werden darf. Ein Zusatz von synthetisch hergestelltem oder aus anderen Materialien als Vanilleschoten gewonnenem Vanillin zur Aromatisierung ist nicht zulässig.

Fazit

Die in niedersächsischen Herstellerbetrieben hergestellten Speiseeise entsprechen überwiegend den rechtlichen Anforderungen. Bei den 14 Proben, die Mängel aufwiesen, handelte es sich meist lediglich um Kennzeichnungsmängel.

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