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Nahrungsergänzungsmittel für Kinder?

LAVES untersucht Nahrungsergänzungsmittel für Kinder auf Vitamine und Mineralstoffe sowie die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung der Produkte


Bunte Mischung aus Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder Bildrechte: ©aninka_stock.adobe.com
Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden meist in dosierter Form, beispielsweise als Tabletten, Kapseln oder Flüssigkeiten angeboten. Für NEM gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften, darunter Vorgaben zur Angabe der empfohlenen täglichen Verzehrmenge oder dass sie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind. Produkte mit pharmakologisch wirkenden Inhaltsstoffen gelten nicht als Lebensmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel.

Im Rahmen eines Projekts im Jahr 2025 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES 18 Nahrungsergänzungsmittel, die aufgrund ihrer Kennzeichnung und Aufmachung für Kinder ab dem 4. Lebensjahr beworben waren.

Keine Definition für Kinder-NEM

Auf dem Markt werden allerdings NEM angeboten, die sich durch Aufmachung, Darreichungsform oder Altersangaben gezielt an Kinder richten. Hierzu zählen beispielsweise Produkte in Form von Fruchtgummis oder mit besonders kindgerechter Verpackungsgestaltung. Teilweise werden sie mit Aussagen zur Unterstützung der Entwicklung oder des Immunsystems beworben.1 Weder die Richtlinie 2002/46/ EG noch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) enthalten eine spezielle Definition für Nahrungsergänzungsmittel für Kinder. Gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe bestehen derzeit weder für Erwachsene noch für Kinder. Für die Sicherheit der Produkte ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich.

Was prüft die Überwachung? – Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Rahmen eines Projekts im Jahr 2025 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES 18 Nahrungsergänzungsmittel, die aufgrund ihrer Kennzeichnung und Aufmachung für Kinder ab dem 4. Lebensjahr beworben waren. Hierzu zählten unter anderem Gummibärchen, Ampullen, Sachets, Lutsch- und Kautabletten sowie Säfte.

Gegenstand der Untersuchung waren die Prüfung der Gehalte an Vitaminen und Mineralstoffen sowie die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung der Produkte.

Inhaltsstoffe – was sagen die Ergebnisse?

Die untersuchten Produkte enthielten entweder ausschließlich Vitamine oder waren zusätzlich angereichert mit Jod, Zink oder Eisen. Die deklarierten und analysierten Mengen stimmten nicht in allen Fällen überein. In zwei Fällen wurde der angegebene Gehalt von Vitamin B2 beziehungsweise Vitamin C unterschritten. In mehreren Proben wurden teilweise deutlich höhere Gehalte als deklariert ermittelt, beispielsweise für Vitamin D, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A, Jod und Zink (einzeln oder in Kombination).

Empfehlungen von DGE und BfR

Bei zwei Proben überschritt die empfohlene Tagesverzehrsmenge die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen Tageszufuhren für einzelne Altersgruppen von Kindern.2 Zusätzlich erfolgte eine Bewertung anhand der vom Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlichten Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.3 Bei vier Produkten lagen die deklarierten Gehalte teilweise über den vorgeschlagenen Höchstmengen für Erwachsene. Da es sich hierbei nicht um rechtsverbindliche Höchstmengen handelt, wurde auf die erhöhten Gehalte entsprechend hingewiesen.

Die Produktaufmachung

Bei einzelnen Produkten gab es Auffälligkeiten hinsichtlich der Aufmachungen und Verbraucherinformationen auf den Packungen. Die Aufmachung eines Produkts („Fruchtgummis mit Vitaminen“) vermittelte beispielsweise den Eindruck eines Süßwarenprodukts, während es sich tatsächlich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelte.

Bei einem anderen Produkt („Leckere Bärchen“) wurde eine besonders an die Zielgruppe Kinder gerichtete Aufmachung festgestellt. Die Verpackung und Form richteten sich deutlich an Kinder. Um eine Verwechslung mit einer Süßware auszuschließen, wurde empfohlen, einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf das Produkt aufzubringen. Dieser sollte darüber aufklären, dass es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel und nicht um eine Süßigkeit handelt. Darüber hinaus wurde die Verwendung eines kindersicheren Verschlusses empfohlen.

Unzulässige gesundheitsbezogene/krankheitsbezogene Angaben

Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben wurden darüber hinaus bei 9 der 18 eingesendeten Proben festgestellt. Bei einem Produkt wurde mit Aussagen geworben, die einen Schutz vor Krankheiten suggerierten. Solche krankheitsbezogenen Angaben sind für Lebensmittel unzulässig.

Weitere Informationen:

Mischung von Kapseln und Pillen Bildrechte: © Shutterly – stock.adobe.com

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