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High-Protein-Puddings: wieviel Eiweiß steckt drin und was steht drauf?

Das LAVES hat Nährwerte und Kennzeichnung der proteinreichen Puddings überprüft


Pudding in Bechern Bildrechte: ©Atlas - stock.adobe.com

Proteinreiche Puddings sind im Trend. Die Hersteller sprechen mit diesen Lifestyle-Produkten vor allem gesundheitsbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher an. Dabei handelt es sich bei den Erzeugnissen um mit Milcheiweiß angereicherte Süßspeisen. Hergestellt werden sie üblicherweise mit entrahmter Milch, Milcheiweiß, Verdickungsmitteln, Süßungsmitteln und weiteren Zutaten wie beispielsweise Farbstoffe und Aromen zur Geschmacksgebung.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI BS/H) des LAVES hat im Jahr 2021/2022 insgesamt 25 Proben Proteinpuddings, wie zum Beispiel Protein-Grieß-Pudding, Vanille-Protein-Pudding oder Schoko-Protein-Pudding, untersucht. Bei den eiweißreichen Puddings wurden die Nährwerte und Kennzeichnung überprüft.

High-Protein-Puddings enthalten mit einem deklarierten Eiweißgehalt von etwa 7,5 bis 10 Prozent tatsächlich deutlich mehr Eiweiß als herkömmliche Puddings. Diese Puddings werden in der Kennzeichnung durch Angaben wie „High Protein“ oder „hoher Proteingehalt“ beworben. Nach der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) ist die Angabe „hoher Proteingehalt“ sowie jegliche Angabe, die dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn auf den Proteinanteil mindestens 20 Prozent des gesamten Energiegehalts (Brennwert) des Lebensmittels entfallen. Das heißt bei einem proteinangereicherten Pudding mit einem Brennwert von 80 Kilokalorien (kcal) müssen mindestens 16 kcal auf den Eiweißanteil entfallen. Eiweiß hat einen Brennwert von 4 kcal/g. 16 kcal entsprechen somit 4 g Eiweiß. Ein „High-Protein- Pudding“ mit einem Brennwert von 80 kcal muss somit mindestens 4,0 g Protein/100 g enthalten.

Neben Eiweiß enthalten proteinreiche Puddings als Energielieferanten Zucker sowie Fett. Oft wird der Zucker nicht direkt zugesetzt, sondern stammt aus der Milch. Dies wird gerne mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz – enthält von Natur aus Zucker“ beworben. Als konsistenzgebende Zutaten werden – wie bei Pudding üblich – Verdickungsmittel beziehungsweise modifizierte Stärke verwendet. Süßungsmittel sorgen neben Zucker für den süßen Geschmack des Puddings. Aromen bestimmen die Geschmacksrichtung.

Doch wie sinnvoll sind proteinreiche Puddings für Verbraucherinnen und Verbraucher? Die meisten gesunden Menschen hierzulande sind ausreichend mit Eiweiß versorgt, so dass mit Eiweiß angereicherte Lebensmittel überflüssig sind. Außerdem sind sie nicht unbedingt gesünder. Neben Zucker enthalten die Puddings zahlreiche Zusatzstoffe wie Süßungsmittel, Verdickungsmittel und Farbstoffe. Verbraucherinnen und Verbraucher können unbesorgt auf herkömmliche Puddings zurückgreifen, die im Übrigen auch preiswerter sind.


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES hat im Jahr 2021/2022 insgesamt 25 Proben Proteinpuddings, wie zum Beispiel Protein-Grieß-Pudding, Vanille-Protein-Pudding oder Schoko-Protein-Pudding, untersucht. Bei den Puddings wurden die Nährwerte und die Kennzeichnung überprüft.

  • Nährwerte

Alle untersuchten Nährwerte lagen erfreulicherweise im zulässigen Toleranzbereich. Der deklarierte Proteingehalt wurde bei allen Proben eingehalten.

  • Kennzeichnung

Bei elf Proben wurde die Kennzeichnung bemängelt: Bei zwei Proben wurde der fehlende Hinweis auf Kühllagerung in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum beanstandet.

Bei acht Proben fehlte der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der wiederholt angegebenen Bezeichnung des Lebensmittels. Umfasst eine wiederholt angebrachte, alleinstehende Bezeichnung keinen entsprechenden Hinweis auf die Verwendung von Süßungsmitteln, wird der Verbraucher unzutreffend über die Beschaffenheit des Lebensmittels informiert. Die möglicherweise kaufentscheidende Information, nämlich die Verwendung von Süßungsmitteln, befindet sich dann zum Beispiel nur auf der Rückseite der Verpackung.

Bei einer weiteren Probe wurde die Angabe „echt stark“ als eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe verstanden, die auf eine hohe Muskelkraft anspielt. Die alleinige Angabe „echt stark“ wurde als nicht zulässig beurteilt, da eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe fehlte.

Fazit

Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass neben der Überprüfung der deklarierten Nährwerte vor allem die Überprüfung der Kennzeichnung wichtig ist um eine ausreichende und richtige Information der Verbraucher über die entsprechenden Lebensmittel sicherzustellen.


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