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Verbotene Duftstoffe in After Shave und Parfüm aus Sonderpostenmärkten

Duftstoffe Lyral, Atranol und Chloratranol gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien


Verschiedene Flaschen mit Parfüm und After Shave auf weißem Hintergrund   Bildrechte: ©Marzky Ragsac Jr._stock.adobe.com
Parfüm und After Shave

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES wurden After-Shave-Produte und Dufterzeugnisse wie beispielsweise Parfüm untersucht. Im Fokus standen die Untersuchungen auf allergene Duftstoffe und kosmetikrechtliche Vorgaben

Die Duftstoffe Lyral, Atranol und Chloratranol gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien durch Duftstoffe. Sie wurden aufgrund dieses potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit in kosmetischen Mitteln verboten. Auch der Duftstoff Lilial besitzt ein allergenes Potential, in kosmetischen Mitteln verboten wurde er jedoch aufgrund seiner Einstufung als CMR (C=cancerogen, M=mutagen, R=reprotoxic)-Stoff (reproduktionstoxisch; Repr. Kat. 1B).

Die Einhaltung dieser Verbote, die für Lyral, Atranol und Chloratranol seit dem 23.8.2021 und für Lilial seit dem 1.3.2022 gelten, wurde im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2022 unter anderem für After Shave und Dufterzeugnisse aus Sonderpostenmärkten überprüft.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES wurden im Jahr 2022 insgesamt 18 After-Shave-Produkte und 20 Dufterzeugnisse (Eau de Toilette, Eau de Parfum, Parfüm) unter anderem auf allergene Duftstoffe untersucht.

Erfreulicherweise konnte in keinem der untersuchten After-Shave-Produkte Lyral, Atranol oder Chloratranol festgestellt werden; zwei Proben mussten jedoch aufgrund des verbotenen Duftstoffes Lilial beanstandet werden.

Bei den Dufterzeugnissen wurde in neun Proben Lilial nachgewiesen, eines dieser Erzeugnisse enthielt zusätzlich Lyral.

Die Untersuchungen zeigen, dass in Sonderpostenmärkten auch nach Ablauf der Abverkaufsfristen noch etliche Dufterzeugnisse angeboten wurden, die nicht den kosmetikrechtlichen Vorgaben entsprachen.

Für ausführlichere Informationen zur Kennzeichnung von Duftstoffen empfehlen wir die Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Kennzeichnung von Duftstoffen

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