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Parfüm – ein Klassiker unter den Geschenken

LAVES untersucht Parfüm und Eau de toilette auf allergene Duftstoffe und deren Kennzeichnung sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe


Verschiedene Flaschen mit Parfüm und Eau de toilette auf grauem Hintergrund und weißer Blüte hinter den Glasflaschen Bildrechte: @ Imtisal_stock.adobe.com
Verschiedene Flaschen mit Parfüm und Eau de toilette

Parfüm ist sicher ein Klassiker unter den Weihnachtsgeschenken. Ob so ein Geschenk mit Sicherheit gut ankommt, das kann im LAVES nicht beurteilt werden – wohl aber, wie es um die Sicherheit solcher Parfüms bestellt ist.

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES wurde Parfüm für Männer und Eau de Toilette untersucht. Im Fokus standen die Untersuchungen auf allergene Duftstoffe und deren Kennzeichnung sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Phthalate.

Parfüm und Eau de Toilette gehören zu den kosmetischen Mitteln. Die Unterscheidung zwischen Parfüm, Eau de Parfum, Eau de Toilette und Eau de Cologne erfolgt nach dem Gehalt an Duftstoffen:

Bezeichnung

Duftstoffgehalt

Parfüm

15 bis 30 Prozent

Eau de Parfum

10 bis 15 Prozent

Eau de Toilette

circa 5 bis 10 Prozent

Eau de Cologne

2 bis 4 Prozent


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Typische Untersuchungen, die an Parfüm oder ähnlichen Erzeugnissen durchgeführt werden, sind zum Beispiel die Untersuchung auf Duftstoffe, Lösungsmittel und je nach Färbung der Erzeugnisse auch Farbstoffe. Mikrobiologisch müssen derartige Erzeugnisse in der Regel nicht untersucht werden, da sie meist einen hohen Alkoholgehalt aufweisen und es dadurch nicht zu einem mikrobiologischen Wachstum kommen kann (ähnlich wie in einem Desinfektionsmittel).

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES wurden im Jahr 2023 insgesamt 20 Eau de Toilettes unter anderem auf allergene Duftstoffe untersucht. Im Fokus stand die Untersuchung der Eau de Toilettes auf Phthalate.

Bei den Phthalaten gibt es verschiedene Verbindungen, die aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften laut der europäischen Kosmetikverordnung in kosmetischen Mitteln verboten sind. Erfreulicherweise wurden in keiner der Proben verbotene Phthalate festgestellt.

Weitere Informationen zu Phthalaten unter Fragen und Antworten zu Phthalat-Weichmachern (FAQ des BfR und des Umweltbundesamtes (UBA) vom 7. Mai 2013).

Drei der Erzeugnisse mussten allerdings wegen der fehlenden Angabe allergener Duftstoffe in der Bestandteilsliste bemängelt werden.

Im Jahr 2022 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg von 21 untersuchten Parfüms für Männer zwei Erzeugnisse bemängelt. Sie enthielten den mittlerweile verbotenen Duftstoff Lilial. Das Verbot für den Duftstoff Lilial in kosmetischen Mitteln gilt seit dem 1. März 2022. Grund dafür sind seine Eigenschaften (reproduktionstoxisch; Repr. Kat. 1B) als CMR (C=cancerogen, M=mutagen, R=reprotoxic)-Stoff beziehungsweise in diesem Fall als Stoff mit fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften.

Allergene Duftstoffe

Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der Europäischen Komission stuft insgesamt 54 einzelne Duftstoffe und 28 Naturextrakte (ätherische Öle) als anerkannte Kontaktallergene für den Menschen ein.

Diese sogenannten „allergenen Duftstoffe“ dürfen in kosmetischen Mitteln enthalten sein, müssen jedoch ab einer bestimmten Menge im Rahmen der Liste der Bestandteile mit ihrer jeweiligen INCI-Bezeichnung (INCI = International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) einzeln benannt werden. Alle anderen zugelassenen Duftstoffe brauchen lediglich mit der Bezeichnung „Aroma“, „Parfüm“, oder „Parfum“ in der Bestandteilsliste angegeben werden.

Für ausführlichere Informationen zur Kennzeichnung von Duftstoffen empfehlen wir die Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Kennzeichnung von Duftstoffen

Unter dem Bundesportal www.verwaltung.bund.de des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschte Wirkungen von Kosmetik per Smartphone an die Bundesbehörde melden.

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CMR-Stoffe

CMR-Stoffe (C=cancerogen, M=mutagen, R=reprotoxic) sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe.

Phthalate

Phthalate (Phthalsäureester) sind chemische Verbindungen, die als Reaktionsprodukte der Phthalsäure mit verschiedenen Alkoholen oder Phenolen entstehen. Aufgrund ihrer Struktur und Eigenschaften finden sie eine breite Anwendung auf mehreren Gebieten. Eine davon ist beispielweise der Einsatz als Weichmacher. Phthalate weisen eher einen lipophilen Charakter sowie hormonähnliche Eigenschaften auf, die ihnen unter anderem das Eindringen in den Körper beziehungsweise Organe erleichtern (zum Beispiel Exposition über die Haut oder Schleimhäute beim dauerhaften Kontakt). Insbesondere die Phthalate DEHP, DBP, DiBP und BBP sind toxikologisch relevant. Sie sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“-Verordnung) als reproduktionstoxisch beziehungsweise fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1B eingestuft, das heißt, sie wirken negativ auf die Fruchtbarkeit bei Mann und Frau. Die Verwendung dieser Phthalate unterliegt in der Europäischen Union einer Zulassung durch die Europäische Chemikalienagentur. Der Einsatz in Spielwaren, Babyartikeln und weiteren Erzeugnissen ist ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent verboten.

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