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Farbenfrohe Faschings- und Karnevalszeit

Kind wird geschminkt Bildrechte: © Rafael Ben-Ari - Fotolia.com

Karneval ist die Zeit der Prinzessinnen, Hexen, Seeräubern und Clowns. Damit die Verkleidung zu einem richtigen Blickfang wird, ist ein bunt geschminktes Gesicht ein Muss: Glitzerstaub auf Prinzessinnenwangen, das grüne Hexengesicht und die rote Clownsnase machen das Kostüm erst komplett.

Sollen die Haare vorübergehend in schriller Farbe leuchten, steht auch dafür eine große Palette an Haarsprays und -gelen zur Färbung in Drogeriemärkten.

Aber wie steht es um die Sicherheit von Karnevalsschminke und was sollte bei der Verwendung beachtet werden?

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES werden Karnevalsschminke und Haarfärbemittel auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung hin überprüft.

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Tipps bei der Verwendung von Karnevalsschminke:

  • Bevor Karnevalsschminke im Gesicht verwendet wird, sollten besonders Kinder und Allergiker die Verträglichkeit der Schminke testen, indem sie die Schminke zum Beispiel auf dem Arm auftragen. Fängt die bemalte Stelle an zu jucken oder rötet sie, sollte die Schminke nicht angewendet werden
  • Um die meist sehr fetthaltigen Farben nach der Feier besser abschminken zu können, sollte als Grundierung eine fetthaltige Creme aufgetragen werden
  • Nach dem Abschminken mit Wasser und Seife (bei wasserlöslicher Schminke) oder mit Abschminklotion (bei fetthaltiger Schminke) sollte ebenfalls wieder eine reichhaltige Creme aufgetragen werden, damit sich die Haut erholen kann
  • Die Schminke aus dem Vorjahr sollte auf ihre Haltbarkeit überprüft werden. Als Angabe zur Haltbarkeit befindet sich auf der Verpackung entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Angabe zur Verwendbarkeit nach dem Öffnen (Tiegelsymbol mit einer Monatsangabe). Ein Verderben ist – im Gegensatz zu Lebensmitteln – bei kosmetischen Mitteln oftmals nicht mit dem bloßen Auge erkennbar oder geruchlich wahrnehmbar.
  • Bitte lesen Sie die Warn- und Anwendungshinweise der Hersteller und befolgen Sie diese. Die Warnhinweise sind oftmals auf den Verpackungsrückseiten oder in beigefügten Produktinformationen enthalten.
  • Unter den Hauptbestandteilen von Schminke befinden sich auch die Farbstoffe. Diese sind aber nicht immer dafür geeignet, in Augennähe und/oder um den Mund herum aufgetragen zu werden. In den vergangenen Jahren mussten im Institut für Bedarfsgegenstände des LAVES immer mal wieder Produkte bemängelt werden, bei denen die Abbildungen Gesichter zeigten, die bis an den Mund und die Augen geschminkt waren, während aus den Warnhinweisen aber hervorging, dass die Produkte dort gar nicht angewendet werden dürfen.


Zusammensetzung
Karnevalsschminke

Heutzutage werden als färbende Bestandteile neben Weißpigmenten wie Titandioxid, organische (zum Beispiel die gelbe Chinophthalon-di-sulfonsäure) und anorganische Farbpigmente wie Eisenoxide (orange, rot, schwarz), Chromoxide (grün), Ultramarin (blau) und Manganviolett eingesetzt.

Um einen Glitzereffekt zu erzielen, kommen Pigmente wie Bismutoxychlorid, mineralischer Glimmer (Schichtsilikate) oder Glitzerpartikel auf Kunststoffbasis zum Einsatz.

Neben den Farbpigmenten werden, je nach Formulierung, verschiedene Inhaltsstoffe mit hautschützender und pflegender Wirkung in den Schminkprodukten eingesetzt. Haarfärbesprays enthalten neben Treibgas und Alkohol häufig wasserlösliche Farbstoffe.

Rechtliche Grundlagen

Die Einstufung der Karnevalsschminke als kosmetisches Mittel erfolgt durch die rechtlichen Bestimmungen auf europäischer Ebene. Diese ergibt sich aus der Begriffsbestimmung des Artikels 2 der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009, EU-KosmetikV)). Danach sind "kosmetische Mittel Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (...) in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegendem Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen." Die EU-KosmetikV enthält sowohl Regelungen zur stofflichen Zusammensetzung als auch zur Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln.

Untersuchungsergebnisse des LAVES von Karnevalsschminke

Kind geschminkt Bildrechte: © Dan Race - Fotolia.com

Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben werden in regelmäßigen Abständen Stichproben der auf dem Markt befindlichen Karnevalsschminken sowie vergleichbare Produkte wie Fanschminke oder Halloween- und Karnevalsschminke in Niedersachsen am LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) in Lüneburg auf Verkehrsfähigkeit untersucht.

Neben der Kennzeichnung umfasst die Untersuchung chemische Parameter. Beispielhaft sind neben der Bestimmung der verwendeten Farbstoffe, Untersuchungen auf verbotene Inhaltsstoffe, explizit ausgelobte Wirkstoffe (zum Beispiel Vitamine) und Einhaltung von zulässigen Höchstmengen (etwa bei Schwermetallen und Konservierungsstoffen) zu nennen.

Zuletzt hat das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg im Jahr 2020 insgesamt 22 Proben Karnevalsschminke untersucht. Dabei handelte es sich um 13 unterschiedliche Produkte von sieben verschiedenen Herstellern.

Insgesamt wurden drei Produkte beanstandet.

In einem Produkt wurde ein Farbstoff nachgewiesen, der in kosmetischen Mitteln nicht zugelassen ist und somit nicht verwendet werden darf. Ein weiteres Produkt enthielt einen Farbstoff, der zwar gemäß der EU-Kosmetikverordnung zugelassen ist, aber nicht in der Liste der Bestandteile aufgeführt war. Außerdem wurden hier ebenfalls nicht zugelassene sowie verbotene Farbstoffe nachgewiesen. Ein Produkt wurde, aufgrund der nicht leicht sichbaren Kennzeichnung der verantwortlichen Person, bemängelt.

Im Jahr 2019 wurden 16 Proben Halloweenschminke untersucht,wobei es sich um 12 unterschiedliche Produkte von sieben verschiedenen Herstellern handelte.

Insgesamt wurden sieben Produkte beanstandet.

In zwei Schminksets wurde jeweils ein verbotener Stoff nachgewiesen. Zwei weitere Produkte wurden bemängelt, da Farbstoffe nachgewiesen werden konnten, die nicht in der Bestandteilliste aufgeführt waren. Insgesamt wiesen vier Produkte irreführende Abbildungen auf.

Historie

Schminke, auch "dekorative Kosmetik" genannt, wird schon seit langer Zeit zur Veränderung des Aussehens verwendet. So haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass anscheinend schon die Neandertaler eine Art Schminke benutzt haben, um ihren Körper zu bemalen. Darauf deuten Fundstücke mineralischer Pigmente in Stiftform hin, die im Siedlungsbereich von Neandertalern entdeckt wurden. Die Art des Abriebs an diesen Manganpigmentstücken deutet laut den Forschern Francesco d'Errico und Marie Soressi auf eine Benutzung auf der Haut hin.

Bis heute haben viele weitere – nicht immer positive – Entwicklungen bei der Schminke stattgefunden. Zur Zeit des Altertums wurden bereits viele verschiedene Farben auf mineralischer Basis verwendet. Um gottähnlicher zu werden, schminkten sich die Ägypter die Augenlider mit zerstoßenen Mineralien und erzielten dadurch grüne (Malachit), rote (Zinnober) und blaue (Lapislazuli) Farbtöne. Weiterhin zogen sie ihre Augenbrauen mit Antimon nach.

Zur Zeit des Mittelalters kam dann der blasse Teint in Mode. Das "Weißen" der Haut wurde zu dieser Zeit durch das Bleiweiß, ein hochtoxisches Bleicarbonat, erzielt. Die dekorative Kosmetik (lateinisch: decoratio; das Hervorheben des Schönen) hatte in Europa zur Zeit des Rokoko ihren Höhepunkt: Das Gesicht wurde unter einer Maske aus Bleiweiß, Zinnober und Ocker versteckt. Ein solch kräftiger Einsatz dekorativer Kosmetik findet heutzutage meist nur noch zur Karnevalszeit statt und toxische Pigmente wie Blei und Antimon dürfen in kosmetischen Mitteln nicht mehr enthalten sein.
Dann bleibt nur noch zu sagen: Helau und Alaaf!


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