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Bunter Pflege- und Schminkspaß - Kosmetik für die Kleinsten

IfB Lüneburg nimmt Körper- und Zahnpflegeprodukte, Parfums, Schminksets und Nagellacke für Kinder unter die Lupe


Kleinkinder putzt Zähne in einer mit Badeschaum gefüllten Badewanne Bildrechte: © detailblick-foto - Fotolia.com
Baden mit schillerndem Schaum, Schminken und Nägel lackieren wie die Großen, Zähneputzen mit farbenfroher Zahnpaste - Kinder mögen es bunt. Und viele lieben es, sich zu schminken und in "eine andere Haut" zu schlüpfen. Kinderhaut und Kinderzähne haben andere Bedürfnisse als die von Erwachsenen. Kosmetik und Pflegeprodukte speziell für Kinder werden häufig beworben mit Auslobungen wie „ohne Konservierungsstoffe“ oder „ohne Duftstoffe“.

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg hat untersucht, ob diese Angaben irreführend genutzt wurden, und die stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung einiger Kinderprodukte überprüft.

Im Laufe des Jahres 2021 gab es fünf Projekte, in denen Zahncreme (18 Proben), Zahnspülung (zehn Proben), Parfüm (vier Proben), 2-in-1-Babyshampoo und -duschbad (18 Proben) sowie Nagellack (drei Proben) speziell für diese Zielgruppe untersucht wurden. Ein sechstes Projekt trug ganz allgemein den Titel „Kinderkosmetik“; dazu wurden überwiegend Schminksets für Kinder (acht Proben) sowie drei Pflegecremes auch für Babys eingesandt.

Insgesamt sind 64 Proben zur Untersuchung eingegangen. Erfreulicherweise wurden bei der überwiegenden Zahl der Produkte, insbesondere den Kinderzahncremes, Zahnspülungen für Kinder sowie 2-in-1-Babyshampoos und -duschbädern keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch musste keine der Proben wegen irreführender Angaben beanstandet werden.

Zwei der vier untersuchten Parfüms für Kinder wurden aufgrund der fehlenden Angabe allergener Duftstoffe in der Liste der Bestandteile bemängelt, zu einer der beiden Proben erfolgte zudem ein Hinweis auf die Übergangsfristen eines inzwischen in kosmetischen Mitteln verbotenen allergenen Duftstoffes.

Zwei der drei untersuchten Nagellacke für Kinder wiesen Kennzeichnungsmängel auf und die Sicherheitsbewertung entsprach nicht den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung. Ein Produkt wurde zusätzlich aufgrund eines nicht zugelassenen Farbstoffes bemängelt. In einem weiteren Nagellack wurde ein verbotener Stoff N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) festgestellt.

Sechs Schminksets des Projektes „Kinderkosmetik“ wiesen Kennzeichnungsmängel auf, drei davon enthielten zusätzlich verbotene beziehungsweise nicht zugelassene Farbstoffe.

N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) gehört zur Stoffgruppe der Nitrosamine, diese dürfen in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein, ausgenommen sind technisch unvermeidbare Reste in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen. Verbindungen dieser Stoffklasse können durch verunreinigte Rohstoffe in die Erzeugnisse gelangen oder sich während der Herstellung oder Lagerung der Produkte bilden.

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Mundwasser Bildrechte: © von Lieres - Fotolia.com

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