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Lebensmittelüberwachung

Dass Lebensmittel sicher sind und der Verbraucher durch ihr Aussehen und die Angebotsform nicht getäuscht wird, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Ob die Verbraucherschutzbestimmungen durch die Betriebe eingehalten werden, wird in Niedersachsen von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert. Die Kontrolle der Lebensmittel produzierenden Betriebe erfolgt meist unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der jeweiligen Lebensmittel als auch nach den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.

Dabei werden z.B. überprüft:

  • die Allgemeine Betriebshygiene.
  • Rohstoffe, Zutaten, technologische Hilfsstoffe, Halb- und Enderzeugnisse.
  • die für die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln angewandten Verfahren.
  • die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln.
  • das betriebliche Eigenkontrollsystem.
  • der Zustand von Grundstücken, Räumen, Anlagen, Beförderungsmitteln, Geräten und Materialien.
  • Personalhygiene.

Bei den Betriebskontrollen werden häufig Proben entnommen und in den Lebensmittelinstituten des LAVES analysiert, um die Eigenkontrollen der Betriebe zu verifizieren. Auch Proben aus dem Handel werden im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Aufmachung (Gesundheits- und Täuschungsschutz) untersucht .

Bei Beanstandungen im Rahmen der Kontrollen oder Untersuchungen trifft die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herbeizuführen und Verstöße erforderlichenfalls angemessen zu ahnden. Dazu steht ein Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung – angefangen von Verwarnungen und Bußgeldern, Auflagen für den Betrieb bis hin zu Strafanzeigen, Beschlagnahme und Rückruf der Ware, Warnung über die Medien oder gar der Schließung eines Betriebes.

Waren aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, unterliegen besonderen Kontrollen. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft sind Grenzkontrollstellen beteiligt, in denen Fachpersonal der Lebensmittelüberwachungsbehörden tätig ist. In den anderen Fällen (z.B. pflanzliche Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel) wirken die Zolldienststellen und die Landwirtschaftskammer bei der Überwachung mit und ziehen ggf. die Fachbehörden hinzu.

Nur durch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden innerhalb des Landes Niedersachsen in den verschiedensten Bereichen wie Medizin, Pharmazie, Landwirtschaft, aber auch mit der Polizei kann eine durchgehende Überwachung vom Erzeuger über die Herstellung bis auf den Tisch des Verbrauchers gewährleistet werden.

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