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Butterkuchen – alles in Butter beim Bäckerhandwerk?

LAVES untersucht Butteranteil und Kennzeichnung


Butterkuchen sind lecker und beliebt - und deshalb ein fester Bestandteil im Sortiment vieler Bäckereien. Sie werden als Plattenkuchen mit Streusel- oder Mandelauflage, ungefüllt und mit Cremefüllung als lose Ware angeboten.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht Butterkuchen beziehungsweise Butterstreuselkuchen regelmäßig in Hinblick auf folgende Fragen:
  • Wird der in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs geforderte Butterfettanteil von mindestens 30 Kilogramm Butter bezogen auf 100 Kilogramm Getreidemahlerzeugnisse eingehalten?
  • Wird die Allergen- beziehungsweise Nährwertinformation für Verbraucherinnen und Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und der am 5. Juli 2017 verabschiedeten Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) bei loser Ware in Bäckereien richtig umgesetzt?

Alles in Butter beim Butterkuchen? Wie viel Butter muss drin sein?

Infografik: Wie viel Butter muss in Butterkuchen enthalten sein?

Butterkuchen Bildrechte: © Inge Knol - Fotolia.com

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2021 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES insgesamt 20 Proben untersucht – darunter 17-mal Butterkuchen und dreimal Butterstreuselkuchen.

Die Beanstandungsrate der untersuchten Butterkuchen lag im Jahr 2021 bei 50 Prozent.

Eine Probe wurde wegen zu geringen Butteranteils beanstandet. Butterkuchen wird der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechend nur mit den milchfetthaltigen Zutaten Butter, Sahne und Milch hergestellt. Werden rezepturmäßig andere Fette eingesetzt, wird die Angabe „Butterkuchen“ lebensmittelrechtlich als irreführende Bezeichnung beurteilt. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fordert, dass Angaben insbesondere über die Zusammensetzung nicht irreführend sein dürfen (Artikel 7 Abs. 1 a)

Bei neun Proben wurden Beanstandungen wegen verschiedener Kennzeichnungsmängel ausgesprochen (Beanstandungsquote: 45 Prozent).

Zwei Proben (zehn Prozent) wiesen eine mangelhafte Allergenkennzeichnung auf, beispielsweise wurden Allergenangaben nicht vollständig hervorgehoben oder waren zu unspezifisch - anhand der Angabe „Nuss“ ist nicht ersichtlich, um welche Art es sich handelt.

Sieben Proben (35 Prozent) waren wegen einem unvollständigem Zutatenverzeichnis oder einer unzureichenden Nährwertdeklaration auffällig.

Bei fünf weiteren Proben (25 Prozent) wurden lediglich sogenannte Hinweisgutachten verfasst. Diese enthalten Empfehlungen für die jeweiligen Lebensmittelunternehmen ausgewählte Kennzeichnungselemente zu überarbeiten oder für die zuständige Kontrollbehörde weitere Überprüfungen vor Ort durchzuführen oder fehlende Informationen nachzureichen.

Allergenkennzeichnung bei loser Ware

Die Untersuchungen ergaben, dass Allergeninformationen in den Bäckereien im Prinzip vorhanden waren. Bezüglich der formalen Gestaltung und richtigen Durchführung wurden jedoch noch Unsicherheiten beobachtet.

Seit dem 13. Juli 2017 regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die Allergenkennzeichnung bei loser Ware.

Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden hierzu folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften


Frühere Untersuchungsergebnisse des LAVES

Die Beanstandungsrate der untersuchten Butterkuchen lag im Jahr 2020 bei 33 Prozent. Im Jahr 2017 bei 24 Prozent, im Jahr 2015 bei 20 Prozent und im Jahr 2019 bei 51 Prozent.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Untersuchungen der vergangenen Jahre zusammengefasst.

Untersuchungen
2015 2017 2019
2020 2021

Anzahl der untersuchten Proben: lose Ware aus handwerklicher Produktion

davon

51 33 47 24 20

Proben ohne Beanstandung des Butterfettanteils

44 32 36
19 19

Proben mit Beanstandung des Butterfettanteils

(irreführende Bezeichnung)

4 1 11 5 1

Proben mit Bemängelungen bzw. Hinweisen zum Butterfettanteil

(Grenzfälle)

3 - 4 1

0

Proben mit anderen Beanstandungen

(2015: Metallspäne, nicht zum Verzehr geeignet;
2019: Fettgehalt irreführende Nährwertkennzeichnung)

1 - 1
0

0

Proben mit mangelhafter Kennzeichnung (Allergene, Nährwerte, MHD-Angabe, Zutatenliste mit Mängeln) 7 7 11 3 9

Proben mit Hinweisen zu Kennzeichnungsmängeln

- 3 1 2 5
Tabelle 1: Beurteilung der Zusammensetzung und Kennzeichnung von Butterkuchen


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