Bisher wurden im Lebensmittelinstitut Oldenburg im 1. Quartal 29 Bananen aus konventionellem Anbau und elf Bio-Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Die Proben stammten aus Ecuador (14), Costa Rica (10), Kolumbien (8), Brasilien (3), Panama (3) und Peru (2). Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Herkunft
Gesamtproben
davon Bio-Proben
Proben ohne Rückstände
Proben mit Rückständen
Ecuador
14
8
5
9
Costa Rica
10
10
Kolumbien
8
1
1
6
Brasilien
3
3
Panama
3
3
Peru
2
2
2
Tabelle 1: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in den Bananen-Proben
Abbildung 1: Anzahl der Rückstände in Bananen
In 28 der konventionell angebauten Bananen-Proben wurden Rückstände von bis zu drei Wirkstoffen gefunden. Eine weitere Probe aus Kolumbien enthielt lediglich Spuren von Pflanzenschutzmittelrückständen. Acht Bio-Bananen wiesen keine nachweisbaren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Drei Bio-Bananen wurden beanstandet, da Wirkstoffe (Thiabendazol, Imazalil) enthalten waren, die nach der Öko-Erzeugnis-Verordnung nicht in Produkten aus dem ökologischen Landbau enthalten sein dürfen.
Eine Übersicht über die Anzahl der Rückstände in den Bananen gibt Abbildung 1. Am häufigsten wurden zwei Wirkstoffe in einer Probe bestimmt.
Abbildung 2: Häufigkeit der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände in Bananen
Insgesamt wurden sechs verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen, hauptsächlich die Fungizide Imazalil (29x) und Thiabendazol (23x).
Warum wird die Banane mit der Schale untersucht, obwohl die Schale nicht verzehrt wird?
Ziel der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel ist zu überprüfen, ob die gesetzlichen Höchstmengen eingehalten werden. Höchstmengen sollen den Verbraucher vor unnötig hohen Rückständen schützen. Historisch bedingt beziehen sich Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel auf die Angebotsform der Lebensmittel, d.h. bei Obst und Gemüse auf das ungewaschene, ungeputzte und nicht geschälte Produkt.
Für die Banane bedeutet dies, dass die Banane einschließlich der Schale untersucht werden muss, um die Einhaltung der Höchstmengen zu prüfen.