Pflanzenschutzmittel werden als Schutz vor Pilzen, Insekten, Milben, Unkräutern, Schnecken, Wildfraß etc verwendet. Folgende Ziele können dadurch erreicht werden:
• Schutz der Erntegüter vor Schädlingen und Krankheiten • Ertragssicherung • Erhöhung der Ernteerträge • Produktionserleichterung durch z.B. Unterdrückung von Unkraut
In Deutschland sind rund 250 Wirkstoffe in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln registriert, die wiederum in etwa 1050 verschiedenen Handelsprodukten enthalten sind (Stand: Juli 2008). Europaweit sind rund 800 Mittel in 20.000 Präparaten im Einsatz und weltweit werden mehr als 1.400 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingesetzt.
• Weitere Information hierzu finden Sie unter: Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel (BVL)
Äpfel aus dem Inland dürfen nur mit in Deutschland hierfür zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein.
Zulassung
Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist als nationale Behörde in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig.
Vor der Zulassung wird ein neues Mittel geprüft und bewertet. Es wird u.a. festgelegt, für welche Kulturpflanzen das Pflanzenschutzmittel erlaubt ist, wie häufig und in welchen Mengen in einer Vegetationsperiode behandelt werden darf sowie welche Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte des Lebensmittels einzuhalten sind. Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels darf keine schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser haben. In Form von Anwendungsbestimmungen werden bei der Zulassung Maßnahmen zur Risikominimierung festgesetzt. Die Zulassung ist höchstens für zehn Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Die Neubeurteilung ermöglicht so eine regelmäßige Kontrolle, ob der Wirkstoff noch den aktuellen Anforderungen entspricht.
• Weitere Information hierzu finden Sie unter: Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (BVL)
Auch Tomaten aus Bioanbau werden wiederholt auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert.
Höchstmengen
Zum Schutz des Verbrauchers vor hohen Rückständen in oder auf den Lebensmitteln werden Höchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Verschiedene Rechtsvorschriften regeln den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
In der deutschen Gesetzgebung ist in der Rückstands-Höchstmengenverordnung festgelegt, bis zu welcher Höchstmenge ein Wirkstoff in den einzelnen Lebensmitteln enthalten sein darf.
Erzeugnisse aus dem biologischen Landbau unterliegen den besonderen Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. In der Regel sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Anbau auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umweltkontamination keine bestimmbaren Rückstände an unzulässigen Pestiziden mit einem Gehalt über 0,01 mg/kg zu erwarten.
Die Bundesländer überwachen die Einhaltung dieser Höchstmengen durch stichprobenartige Kontrollen und spezifische Untersuchungsprogramme. In Niedersachsen werden im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES jährlich etwa 2500 pflanzliche Proben auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das Institut ist an Untersuchungen im bundesweiten Lebensmittel-Monitoring und im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) beteiligt.
• Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Recht (BVL), Rückstände und Höchstmengen (BVL) sowie Monitoring von Pflanzenschutzmitteln (BVL).
Akute Referenzdosis (ARfD)
Bei allen Höchstmengenüberschreitungen wird eine toxikologische Risikoabschätzung durchgeführt. Für die Bewertung akuter toxikologischer Wirkungen wird die so genannte Akute Referenzdosis (ARfD) herangezogen. Die Berechung der Aufnahmemenge (Exposition) erfolgte dabei auf Basis maximaler Verzehrsmengen, die in Deutschland in einer 2005 veröffentlichten Studie für Kinder im Alter von zwei bis unter fünf Jahren mit einem durchschnittlichen Körpergewicht von 16,15 kg ermittelt wurden (1). Diese Bevölkerungsgruppe ist wegen der vergleichsweise hohen Nahrungsaufnahme im Verhältnis zum geringen Körpergewicht als besonders empfindlich einzustufen und wird deshalb vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellvertretend für die Bewertung der Gesamtbevölkerung herangezogen (2). Die ARfD ist definiert als die Substanzmenge pro kg Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für Verbraucher resultiert. Nicht für alle Pflanzenschutzmittel sind ARfD-Werte festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichender Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition zu schädigen.
Mit der Berechnung des prozentualen Ausschöpfungsgrades (3) der akuten Referenzdosis (ARfD) lässt sich ein potentielles gesundheitliches Risiko bei hohem Verzehr des Lebensmittels während einer Mahlzeit bzw. an einem Tag erfassen. Ein Ausschöpfungsgrad zu mehr als 100% bedeutet nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefährdung, sondern zeigt an, dass ein mögliches Risiko nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Quellen hierzu: (1) VELS-Studie (Verzehrsstudie zur Ermittlung der Lebensmittelaufnahme von Säuglingen und Kleinkindern für die Abschätzung eines akuten Toxizitätsrisikos durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln). Banasiak, U., Heseker, H., Sieke, C., Sommerfeld, C. und Vohmann, C. (2005) Abschätzung der Aufnahme von Pflanzenschutzmittel- Rückständen in der Nahrung mit neuen Verzehrsmengen für Kinder, Bundesgesundheitsbl. - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2005 48: 84-98 oder als Information Nr. 016/2005 des BfR vom 02. Mai 2005 abrufbar beim BfR. (2) Pflanzenschutzmittel: Gesundheitliche Bewertung und Ableitung von Höchstmengen, Information Nr. 005/2007 des BfR vom 20. Februar 2007 oder abrufbar beim BfR. (3) Akute Referenzdosis: "Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen" Aktualisierte Information Nr. 003/2008 des BfR vom 21. Januar 2008 oder abrufbar beim BfR.
• Weitere Informationen des BfR zu Pflanzenschutzmitteln finden sie hier.
Bildschirme am HPLC-MS-Ion-Trap-Messplatz zur Steuerung der Gerätefunktionen und Kontrolle der Messungen.
Analytik
Bei der hohen Anzahl an zu untersuchenden Proben sind für die Erfassung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, universelle Verfahren zur Probenaufarbeitung notwendig, die zeit- und arbeitseffizient sind und einen hohen Probendurchsatz erlauben. Für diese Zwecke werden so genannte Multimethoden eingesetzt. Mit Multimethoden können in einem Aufarbeitungsschritt eine sehr große Anzahl von Verbindungen erfasst werden. Für jede Probe werden gas- und flüssigkeitschromatographische Methoden eingesetzt, mit denen routinemäßig 220 verschiedene Wirkstoffe geprüft werden. Dafür sind moderne Analysengeräte wie u.a. die GC-MSD und HPLC-MS/MS im Einsatz, die dieses große Wirkstoffspektrum erfassen können. Die Anzahl der untersuchten Wirkstoffe wird kontinuierlich erweitert um insbesondere neu zugelassene Stoffe zeitnah zu berücksichtigen.