LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Hilfestellung für die Überprüfung bestehender Anbindehaltungen von Rindern

Eine dauerhafte Anbindehaltung schränkt die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen (insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten) der Rinder erheblich ein. Daher ist eine solches Haltungssystem für Neubauten nicht mehr zulässig.

Vorhandene Anbindehaltungen sollten nach Möglichkeit in Laufstallhaltungen umgebaut werden. Wo dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, kann die Anbindehaltung für Rinder weiterhin bestehen bleiben, sofern haltungsbedingte Schäden an den Tieren nicht festzustellen sind und bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden (vgl. auch Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung, 2007 bzw. Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung, 2018).

Eine Hilfestellung für die Überprüfung bestehender Anbindehaltungen von Rindern kann eine Checkliste bieten.

Rinder auf der Weide   Bildrechte: LAVES

Rinder auf der Weide

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln