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Niedersächsisches Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat in Zusammenarbeit mit dem LAVES und in Abstimmung mit dem Tierschutzbeirat (unter Beteiligung der niedersächsischen Angelverbände) ein Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei erstellt. Mit Erlass vom 25. März 2010 hat das Ministerium mit dem Merkblatt die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes in Niedersachsen zuständigen kommunalen Veterinärbehörden über die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei informiert. Eine Aktualisierung des Merkblatts erfolgte am 17. März 2019.

Die in dem Merkblatt dargestellte Rechtsauffassung orientiert sich an die geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen hinsichtlich der Belastungen für die geangelten Fische, die bei der Hälterung in Setzkeschern auftreten können.

Es kann zusammengefasst werden, dass die Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen grundsätzlich nicht zulässig ist. Ausnahmen gibt es lediglich im Falle begründeter Umbesatzmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Hegepflicht gemäß dem Niedersächsischen Fischereigesetz.

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